2015 | Zur Sache | LW HEUTE

Hoffnung auf Bürokratieabbau

Das Thema ist ein Dauerbrenner auf den landwirtschaftlichen Veranstaltungen: Bauern stöhnen unter den vielen Formularen, die ausgefüllt werden müssen, und unter den umfangreichen Nachweispflichten. Mit der Reform der europäischen Agrarpolitik und besonders mit dem Greening und den neuen Umweltprogrammen der Zweiten Säule hat der bürokratische Aufwand nochmals zugenommen und damit auch die Fehlergefahr und das Risiko von Sanktionen und des Verlusts von Fördergeldern. Der Glaube an einen Abbau der Bürokratie ist in den letzten Jahren geschwunden, und doch hofft man gerne auf den guten Vorsatz des neuen EU-Agrarkommissars Hogan, gegen den Bürokratismus anzukämpfen. Der Bauernverband hat ihn beim Wort genommen und ihm ein 14-Punkte-Programm zur Vereinfachung der Agrarpolitik vorgelegt. Die Liste enthält sehr konkrete Vorschläge, wie zum Beispiel, die Zahlungsansprüche (ZA) zugunsten einer Flächenprämie abzuschaffen. Da die Flächenzahlungen regional einheitlich sind, wäre das gut möglich, und die aufwändige Kontoführung der ZA fiele weg. Gerade die ZA-Übertragung, die der Übernehmer und der Abgeber jeweils melden muss, birgt zudem eine Fehlerquelle. Ein weiteres konkretes Beispiel ist die Bündelung der verschiedenen Streifen bei den ökologischen Vorrangflächen (Puffer-, Feldrand-, Waldrandstreifen).

Grundsätzlich dürfe es eine neue Regelung nur geben, wenn eine alte dafür kassiert wird, so der Bauernverband. Edmund Stoiber, der sieben Jahre lang die Arbeitsgruppe zum EU-Bürokratieabbau leitete, hat in seinem Bericht Ende vergangenen Jahres gefordert, dass jede neue Vorschrift einem Bürokratie- und Kostencheck unterzogen werden müsse. Damals gingen allerdings die Alarmglocken der Verbraucherschützer los: Man brauche nun mal dringend Gesetze für die Umwelt oder für die Lebensmittelsicherheit. Wenn man die nur von der Kostenseite her betrachte, dann sei das bedenklich. Dies zeigt das Dilemma. Es gibt viele Interessengruppen, deren Belange die Politik bereitwillig berücksichtigt. Und es gibt eine große Institution namens EU-Kommission, die nun einmal davon lebt, Regelungsvorschläge zu produzieren.

Cornelius Mohr – LW 4/2015