Das hessische Umweltministerium gewährt für die Umstellung der Holzvermarktung Übergangsfristen. Das hat das Ministerium vergangene Woche mitgeteilt. Grundsätzlich müsse die Landesregierung den Wettbewerb am Holzmarkt in Hessen durch mehr Angebotsvielfalt stärken und so den Erwartungen des Bundeskartellamtes Rechnung tragen. Deshalb werde sich Hessen Forst nach und nach aus der Holzvermarktung in Kommunal- und Privatwäldern, die über 100 Hektar groß sind, zurückziehen.
Grundsätzlich gelte für diese Umstellung der Holzvermarktung der Stichtag 1. Januar 2019. Für Kommunen vor allem in Ost- und Nordhessen, wo es nur geringe Anteile von Körperschaftswald gebe, für Privatwaldbesitzer und für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gilt laut Miniserium aber eine Übergangsfrist für die Holzvermarktung bis zum 31. Dezember 2020.
Kleinteilige und gemischte Besitzstrukturen erschwerten es dort, marktfähige Verkaufseinheiten zu bilden. Zudem seien hier noch rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, damit sich Kommunal- und Privatwald gemeinsam organisieren können.
In Regionen mit hohen Anteilen an Körperschaftswald haben nach Angaben des Ministerium die Bemühungen zu einer selbständigen Holzvermarktung bereits begonnen. Dort seien die Strukturen günstiger, um eigenständige kommunale Holzverkaufsorganisationen zu bilden. Sofern es dort jedoch zu massiven Störungen des Holzmarktes (beispielsweise durch den Sturm Friederike, lang anhaltende Dürre, Borkenkäferkalamität) komme, könne der Holzverkauf bis zum 31. Dezember 2019 weiterhin über Hessen Forst erfolgen. Gemeinschaftswälder können weiterhin ihr Holz über den Landesbetrieb vermarkten.
Der Hessische Waldbesitzerverband begrüßt die Entscheidung des Hessischen Umweltministeriums zur Fristverlängerung. „Die Kommunen und privaten Waldeigentümer haben erst im Juli erfahren, dass Hessen Forst ab dem 1. Januar 2019 keine Holzverkaufsverträge mehr für nichtstaatliche Forstbetriebe mit mehr als 100 Hektar verhandeln wird“, so Christian Raupach, Geschäftsführer des Hessischen Waldbesitzerverbandes in einer Presseerklärung. „Zu dieser ohnehin knapp bemessenen Frist kam die infolge von Dürre- und Borkenkäferschäden in diesem Sommer entstandene Marktstörung“, so Raupach. „Es ist unrealistisch, die Gründung neuer leistungsfähiger Holzverkaufsorganisationen aus dem Privat- und Kommunalwald in so kurzer Zeit zu erwarten, die dann auch noch den Verkauf des Holzes in einem durch massives Überangebot an Schadholz gestörten Markt übernehmen.“
In den von Hessen Forst betreuten Privat- und Kommunalwäldern werden laut Raupach jedes Jahr etwa 2 Mio. Kubikmeter Holz unterschiedlichster Baumarten und Sortimente produziert. Dieses Holz an die richtigen Kunden zu angemessenen Preisen zu vermarkten, sei eine höchst anspruchsvolle Aufgabe. Die dafür erforderlichen Kenntnisse könne man nicht in wenigen Wochen erlernen. Auch der Aufbau professionell geführter Verkaufsbüros einschließlich der dafür erforderlichen Entscheidungen in den kommunalen Gremien brauche mehr Zeit.
Für die betroffenen Waldeigentümern müsse die Fristverlängerung ein Weckruf sein, weiter intensiv an der Gründung leistungsfähiger Verkaufsstrukturen zu arbeiten, so Raupach.
Die in Hessen bestehenden etwa 50 Forstbetriebsgemeinschaften müssen nach den Worten des Geschäftsführers für die se neuen Aufgaben professionalisiert werden. Dazu gehörten eigenständige und leistungsfähiger Geschäftsstellen, die mit qualifiziertem Personal geführt werden.
LW – LW 47/2018