Die Getreide- und Rapsernte in Hessen ist abgeschlossen. Die Preise für die Produkte stiegen im Erntezeitraum kräftig an. Betrachtet man den Erntezeitraum vom 15. Juli bis 15. August, so war pro Woche ein Preisanstieg von 1,00 Euro pro dt zu verzeichnen. Die bekannten Ursachen sind geringere Ernten in Europa und höhere Nachfrage am Weltmarkt, da hier wie auch in anderen Teilen der Erde beispielsweise in Australien deutlich niedrigere Ernten wegen anhaltender Trockenheit zu verzeichnen waren. Die Erträge in Hessen liegen je nach Region um bis zu 20 Prozent unter dem mehrjährigen Durchschnitt der vergangenen Jahre. Die in den Tabellen angegebenen Richtwerte resultieren aus den Verkaufspreisen der landwirtschaftlichen Kulturen in der Ernte, frei erste Erfassungsstufe. In den aufgeführten Preisen und Richtwerten der Tabelle ist die Umsatzsteuer enthalten. Betriebe, die steuerlich als „Pauschalierer“ gelten, erhalten den Schadensersatzanspruch inklusive Umsatzsteuer. Bei den wenigen Betrieben, die für Regelbesteuerung optiert haben, kann der nach den Richtwerten berechnete Schadensersatzanspruch um die Umsatzsteuer gekürzt werden. Wirtschaftseigenes Futter Da wirtschaftseigene Futtermittel, insbesondere Gras- und Maissilagen, in der Regel nicht beliebig zu kaufen sind und daher auch keine allgemein gültige Marktpreise bestehen, werden die Preise für den entgangenen Futterwert vom Preis der Ersatzfuttermittel abgeleitet. Bis zu einem bestimmten Prozentsatz ist Grundfutter durch Getreide austauschbar. Erst wenn Grundfutter in der Ration durch Getreide aus ernährungsphysiologischen Gründen nicht mehr ersetzbar ist, findet ein Ersatz durch Zukaufgrundfutter oder ein vergleichbares Handelsfuttermittel wie Nassschnitzel, Maiskleberfutter, Biertreber und andere statt. Wie im gesamten Schadensrecht gilt auch bei der Beschaffung von Ersatzfuttermitteln der Grundsatz, dass der Geschädigte alles zu tun hat, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Demnach ist bei der Berechnung des Schadens die Ersatzfutterration heranzuziehen, die bei gleichen wertbestimmenden Inhaltsstoffen am wenigsten kostet. Dennoch wird der Schadensersatz für Aufwuchsschäden insbesondere für Silomais in diesem Jahr deutlich höhere Kosten verursachen. Das liegt zum einen an den gestiegenen Getreidepreisen und damit auch der oben genannten Ersatzfuttermittel, an denen sich der Silomaispreis orientiert, aber auch an der großen Zahl der Biogasanlagen, die Silomais als Gärsubstrat benötigen. Ökologische Betriebe Wildtiere verschonen bei der Nahrungssuche auch nicht die ökologisch bewirtschafteten Flächen. Gleich dem konventionellen Landbau entstehen auch in der Öko-Landwirtschaft Jahr für Jahr Wildschäden. Die Voraussetzung für eine unbürokratische und einvernehmliche Schadensregulierung zwischen Jagdpächter und Landwirt sind beiderseits anerkannte Richtwerte für den Schadensersatz. Die Richtwerte wurden für entschädigungspflichtige Ökokulturen für das Jahr 2007/08 neu festgesetzt. Die Richtwerttabellen sind unter www.rp-kassel.de > Umwelt & Verbraucher > Landwirtschaft/Weinbau > Sachverständige erhältlich. Die Richtwerte für Aufwuchsschäden 2007/2008 können Sie sich hier im pdf-Format runterladen.