Letzte Woche hat der EU-Ministerrat die Weinmarktreform endgültig verabschiedet. Bis zuletzt hat die Brüsseler Kommission versucht, ihre bereits im Dezember abgeschmetterten Vorstellungen doch noch durchzudrücken. Wie selten zuvor, hatte die gesamte deutsche Weinbranche mit einer Stimme gesprochen und vehement die Interessen des Berufsstandes vertreten. So konnte Minister Horst Seehofer durchsetzen, dass die Anreicherung mit Saccharose weiterhin möglich bleibt. Auch wurde erreicht, dass die Weinbranche künftig mehr Geld aus Brüssel bekommt. Über die Verteilung dieser Mittel wird jetzt heftig gestritten. Wer soll was bekommen? Welche Förderprogramme sollen aufgelegt werden? Und welche Kriterien sollen für den Erhalt von Förderungen gelten? Hinzu kommt, dass sich der landwirtschaftliche Bereich ebenfalls gerne an diesem Finanztopf bedienen würde. So soll Geld von der Säule eins, also dem Topf für weinspezifische Förderungen, in die Säule zwei übertragen werden, wobei dieser Finanzrahmen für Programme des ländlichen Raumes vorgesehen ist. Ungeklärt ist, was mit jenen Förderprogrammen passieren soll, die beide Säulen tangieren. Derzeit ist noch alles offen. Zumal die deutsche Fassung des Rechtstextes zur EU-Weinmarktreform erst Ende Mai vorliegen soll, dann aber bereits die nationalen Programme in Brüssel zur Genehmigung eingereicht sein müssen. Streit gibt es um die RTK-Förderung (Rektifiziertes Traubenmost-Konzentrat). Während Kellereien und einige Genossenschaften eine weitere Förderung wollen, sind der rheinland-pfälzische Weinbauminister sowie die Weinbaupräsidenten der rheinland-pfälzischen Regionen gegen eine weitere Förderung. DWV-Präsident Weber ist inzwischen auf Kompromisskurs und präferiert eine Übergangslösung.
Henning Seibert