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In weiten Teilen Europas besteht Winterreifenpflicht

Foto: Vergölst

Österreich: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil oder Schneeketten vorgeschrieben (1.11. bis 15.4.) Schweiz: Schneeketten können auf bestimmten Strecken angeordnet werden. Italien: Aostatal: Winterreifenpflicht (15.10. bis 15.4.) Frankreich: Winterreifenpflicht, wenn durch Beschilderung gefordert Slowenien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben (15.11. bis 15.3.) Schweden und Norwegen: Winterreifenpflicht, jedoch nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge Finnland: Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t Gewicht (1.12. bis 28.2.) Ungarn und Kroatien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann ohne mitgeführte Schneeketten die Einreise verweigert werden. Mazedonien: Wer mit Sommerreifen fährt, muss Schneeketten mitführen. Litauen: Winterreifenpflicht vom 1.11. bis 1.4. Lettland und Estland: Winterreifenpflicht vom 1.12. bis 28.2. Tschechien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil vorgeschrieben, wenn durch Beschilderung gefordert (1.11. bis 30.4.) Slowakei: Voraussichtlich ab 1.1.09 angepasste Bereifung gefordert, Winterreifenpflicht für Fahrzeuge über 3,5 t Serbien: angepasste Bereifung gefordert Benelux, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien Türkei: Winterreifen in bestimmten Regionen empfohlen. vergölst

Legende: helles gelb: Winterreifenpflicht gelb: angepasste Bereifung grau: keine Winterreifenpflicht orange: Winterausrüstung kann auf bestimmten Strecken vorgeschrieben werden.

 – LW /2008