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Pflanzenschutznovelle unter Dach und Fach

Europaparlament stimmt den strengeren Neuregelungen zu

Die Novellierung des EU-Pflanzenschutzrechts ist unter Dach und Fach. Das Europaparlament stimmte am vergangenen Dienstag Neuregelungen zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zum nachhaltigen Einsatz der Stoffe mit überwältigender Mehrheit zu. Am kurz vor Weihnachten mit den nationalen Regierungen erzielten Kompromiss wurde nicht mehr gerüttelt. Damit werden für die Hersteller stufenweise strengere Anforderungen an ihre Produktpalette gesetzt, während die Mitgliedstaaten bis 2011 neue Vorschriften für die Ausbringung in nationales Recht umsetzen müssen.

Der von der CDU-Europaabgeordneten Christa Klaß betreute und jetzt verabschiedete Richtlinienentwurf zur Nutzung von Pflanzenschutzmitteln schreibt das Prinzip des integrierten Schädlingsmanagements fest. Nicht-chemische Methoden wie die Einhaltung günstiger Fruchtfolgen sollen als Alternative zu Pestiziden gefördert werden. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Aktionspläne mit Zeitplänen und Reduktionszielen erstellen, um möglichen Risiken und Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu begegnen. Allerdings zogen die Parlamentarier im Zuge des mit den nationalen Regierungen kurz vor Weihnachten ausgehandelten Kompromisses die Forderung zurück, eine Verringerung des Einsatzes bestimmter Mittel um 50 Prozent vorzugeben.

Der Verordnungsvorschlag zum Inverkehrbringen neuer Produkte, dessen Berichterstatterin im Parlament die Grünen-Abgeordnete Hiltrud Breyer war, sieht in der jetzigen Fassung vor, auf EU-Ebene eine Positivliste von erlaubten Wirkstoffen aufzustellen, auf deren Basis die nationale Zulassung erfolgen soll. Dazu wird die EU in drei Zonen aufgeteilt, in denen einheitliche Zulassungen gelten sollen. Als besonders gefährlich angesehene Stoffe sollen nach Ablauf ihrer aktuellen Zulassung in der Regel keine Neuzulassung mehr erhalten. Darunter fallen Mittel, die nachweislich Krebs erzeugen oder das Erbgut beziehungsweise die Fortpflanzung schädigen.

Ausnahmegenehmigungen möglich

Eine weitere betroffene Gruppe sind Substanzen, die sich im Organismus anreichern; darunter fallen die sogenannten persistenten, bioakkumulativen und toxischen Stoffe (PBT-Stoffe). Grundsätzlich soll gelten, dass der Großteil der genannten Substanzen dann weiter verwendet werden darf, wenn die Anwendung in geschlossenen Systemen – also beispielsweise bestim­mten Gewächshäusern – erfolgt. Zusätzlich können für bis zu fünf Jahre Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, falls durch Schädlinge ein besonderes Risiko für die Pflanzengesundheit festgestellt wurde. Komplett verboten werden jedoch die PBT-Stoffe. Die technische Ausrüstung soll mindestens alle fünf Jahre, ab 2020 alle drei Jahre behördlich geprüft werden, wie es in Deutschland bereits der Fall ist. Ferner sollen zum Schutz von Flüssen, Seen und Grundwasservorkommen Pufferstreifen eingerichtet werden. age

 – LW /2009