Letzte Woche hat der Bundestag im Zuge der Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches das Verfütterungsverbot für tierische Fette gelockert. Diese Fette dürfen jetzt wieder an Schweine und Geflügel verfüttert werden, für Wiederkäuer gilt das Verbot aber weiterhin. Damit wurde eine seit 2000 geltende Regelung gelockert, mit deren Hilfe die Übertragung der BSE verhindert werden sollte. Denn es bestand bei der Mischfutterproduktion die Gefahr, dass Spuren von tierfett- und eiweißhaltigen Komponenten ins Rinderfutter gelangen, weil die Futtermittel für Nichtwiederkäuer in den gleichen Anlagen hergestellt werden. An dieser Regelung festzuhalten, entbehrte jedoch mittlerweile jeder Grundlage: Das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Friedrich-Loeffler-Institut haben ihre Bedenken in Bezug auf die BSE-Übertragung zurückgenommen.
Der Schutz des Verbrauchers konnte damit als Argument nicht mehr herhalten; zumal in anderen EU-Ländern der Einsatz tierischer Fette in Nichtwiederkäuer-Rationen die ganze Zeit weiter erlaubt war. Auf Grundlage des freien Warenverkehrs waren also in Deutschland immer Lebensmittel von Schweinen und Geflügel im Verkauf, die zuvor mit tierischen Fetten gefüttert wurden.
Der Berufsstand hatte schon seit längerem eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Gesetzgebung gefordert und argumentiert, dass tierisches Fett als hochwertiger und preisgünstiger Bestandteil von Futtermischungen wieder zugelassen werden muss. Vor allem in Zeiten schwacher Schweine- und hoher Futtermittelpreise ist es nicht nachzuvollziehen, dass an der Regelung so lange festgehalten wurde. Dies war wieder einmal ein deutscher Alleingang, der in der Sache nichts gebracht und die Landwirtschaft unnötig Geld gekostet hat.
Marion Adams