Der Umgang mit Gülle ist für Mensch und Tier nicht ungefährlich. Beim Umrühren von Flüssigmist können sich unbemerkt in größerer Menge giftige Gase entwickeln. Welche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden sollten, beschreibt die Landwirtschaftliche Sozialversicherung Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Neben Kohlendioxid, Methan und Ammoniak stellt vor allem Schwefelwasserstoff eine besondere Gefahr dar. Das farblose Gas kann sich, da es schwerer ist als Luft, am Boden oder in Vertiefungen ansammeln. In geringer Konzentration riecht es nach faulen Eiern, in höherer ist es nicht mehr wahrzunehmen, da es den Geruchssinn lähmt. Bereits wenige Atemzüge des Gases können zur Bewusstlosigkeit oder zum Tod führen. Vor allem beim Stoffwechsel von Schweinen wird aufgrund des hohen Eiweißgehaltes der Futtermischungen vermehrt Schwefelwasserstoff gebildet.
Besondere Gefahr im Umgang mit Gülle besteht in geschlossenen Stallungen, über Spaltenböden, an den Rühr- und Entnahmestellen der Güllegruben oder am Auslauf von Spülleitungen. Deshalb sollte unbedingt für ausrechende Belüftung gesorgt werden. Sofern die übliche Stalllüftung und natürliche Lüftungsmöglichkeiten nicht ausreichen, kann ein zusätzliches Gebläse erforderlich sein.
Gasverschlüsse regelmäßig prüfen
Gasverschlüsse und deren ordnungsgemäße Funktion sollten regelmäßig überprüft werden. Noch besser ist es, wenn die abführenden Gülleleitungen mit Entlüftungsrohren versehen sind, damit sich kein Überdruck im Rohr aufbaut, der unkontrolliert in andere Stallbereiche entweichen kann. An offenen Güllegruben sollte darauf geachtet werden, das die vorgeschriebene Umwehrung von mindestens 1,80 Meter Höhe vorhanden und intakt ist. Eine Sicherheitstür sorgt dabei auch für ein Höchstmaß an Kindersicherheit.