Haben Sie in diesem Jahr schon im Garten gearbeitet? Und haben Sie sich danach Ihre Hände angeschaut? Kaum ein Hobbygärtner, der ohne Kratzer und Schrunden davonkommt. Aber schon kleine Verletzungen genügen, dass Bakterien eindringen und Infektionen verursachen können. Was nicht zwangsläufig ein Problem sein muss, denn der Körper wird mit vielen Keimen ganz gut fertig. Ganz anders aber beim Wundstarrkrampf. Denn Tetanusbakterien sondern ein Gift ab, welches das Nervensystem angreift und zu schwersten Krämpfen führt. Erfassen diese die Atemmuskulatur, wird es lebensgefährlich. Bis zu 30 Prozent der Erkrankten sterben – auch bei hohem medizinischen Standard.
Tetanus-Bakterien sind sehr widerstandsfähig und überleben lange in Erde, Staub oder auch im Kot von Tieren. Tiefe Wunden, an die keine Luft gelangt, wie etwa Dornenstiche, bieten für Erreger des Wundstarrkrampfes ideale Bedingungen, sich zu vermehren. Tritt man im Garten auf eine Hacke oder gar in einen rostigen Nagel, geht jedermann freiwillig zum Arzt. Und bekommt dort zur nötigen Wundversorgung auch die meist längst überfällige Auffrischimpfung gegen Wundstarrkrampf. Ist es aber nur ein kleiner Kratzer, denkt kaum jemand an die Impfung. Das kann verhängnisvoll sein. Eine Untersuchung zeigte, dass die meisten Tetanusfälle auf eine Verletzung bei der Gartenarbeit zurück gehen. Jederzeit und unbesorgt gärtnern können also nur diejenigen, die sich alle zehn Jahre impfen lassen.
An Auffrischimpfung denken
In Entwicklungsländern ist aufgrund mangelnder Hygiene der Neugeborenen-Tetanus noch häufig. Er kann nur verhindert werden, wenn die Mutter vor der Geburt ausreichend geimpft ist. Sie gibt gegen Ende der Schwangerschaft die Abwehrstoffe an das Kind weiter – das ist der „Nestschutz“. Auch wenn hierzulande gute hygienische Verhältnisse herrschen: Rechtzeitig den Impfschutz auffrischen, das gibt dem Neugeborenen einen guten Start.
In Deutschland finden sich Impflücken schon bei Jugendlichen, aber vor allem bei Erwachsenen. Gerade ältere Frauen bekommen oftmals keine Tetanus-Auffrischimpfung – die immer als Kombinationsimpfung mit Diphtherie gegeben werden soll. dgk
Bagatellverletzungen nicht verharmlosen
Das Risiko, nur zu impfen, wenn „ein Unfall“ eingetreten ist, sollte laut Robert-Koch-Institut nicht eingegangen werden. Gerade bei sogenannten Bagatellverletzungen wird oft kein Arzt aufgesucht und damit auch aktuell nicht geimpft. Im Falle einer Exposition kommt bei einem Ungeimpften die aktive Impfung bereits zu spät, weshalb im Verletzungsfalle bei Ungeimpften dann eine aktive und passive Impfung notwendig wird, deren Wirksamkeit jedoch stark vom Zeitabstand nach Exposition abhängt. Die Impfung gegen Tetanus kann als Kombinationsimpfung mit anderen Impfungen erfolgen. Sie muss nach einmal erfolgter Grundimmunisierung einmal im Vorschulalter, dann nur noch alle zehn Jahre aufgefrischt werden. LW