Die GVAgrar GmbH ist ein privat geführtes Betreuungsunternehmen nach dem Gemeinschaftsagrargesetz. Neben dem Hauptarbeitsgebiet für Maßnahmen nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm wird eine Hofbörse betrieben und weitere Agrardienstleistungen werden angeboten.
Kunden der GVAgrar sind Agrarunternehmer, die sich den Erfordernissen des globalisierten Marktes stellen und dahingehend investieren. Die Betreuungsgesellschaft sieht sich ausschließlich seinen Kunden verpflichtet; es besteht keine Bindung zu Politik, Banken, Architekten oder Bauunternehmen.
Ein Netzwerk von Fachleuten braucht jedes Unternehmen
Die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe geht immer schneller und kapitalintensiver vor sich, deshalb verfügen dynamische Betriebsleiter für ihr Unternehmen über ein Netzwerk. Diesem Netzwerk gehören der Steuerberater, der Banker, der Produktionsberater und die Partner aus dem vor- und nachgelagerten Bereich an. Die GVAgrar übernimmt die investive Subventionsberatung und moderiert dieses Netzwerk. Wichtig ist, dass die Arbeit zwischen den verschiedenen Dienstleistern aufgesplittet wird. Das Ergebnis wird von der GVAgrar förderrechtlich in die Tat umgesetzt. Und zwar so, dass der Landwirt frei von äußeren Zwängen und außerbetrieblichen Verknüpfungen die optimale Lösung bekommt.
Das Unternehmen arbeitet für ihre Kunden im finanztechnischen, im bautechnischen und im subventionsrechtlichen Bereich. Der Architekt ist vom Kunden frei zu wählen, mit dem Ergebnis, dass der Landwirt nur für die Leistung bezahlt, die er beim Architekten abruft und die förderrechtlich benötigt wird. Die Bauklasse sowie die anrechenbaren Kosten spielen dann ebenso eine Rolle wie die jeweiligen Leistungsphasen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Im Rahmen der technischen Oberleitung, welche der GVAgrar als anerkanntem Sachverständigen für die Agrarinvestitionsförde-rung obliegt, wird die HOAI für die Kunden kommentiert.
Finanziert wird das Ganze von der Bank, die dem Kunden allumfassend das günstigste Angebot macht. Hier ist nicht alleine der Zins ausschlaggebend. Immer mehr gewinnt die Absicherung der Kredite an Bedeutung. Auch eine Objektfinanzierung ist möglich. Die GVAgrar hilft ihren Kunden bei der Aufarbeitung der Zahlen, die die Bank für das Rating benötigt und erstellt Liquiditätspläne. Für den Leiter eines Wachstumsbetriebes kann es abenteuerlich werden, wenn er bei der Entscheidung die Angebote von einem Dienstleister aus einem Guss bekommt. Dienstleister, die sich einerseits als landwirtschaftliche Berater betätigen und andererseits in Steuer-, in Bau- sowie in Bankfragen fit sein wollen und dann auch noch als Betreuer vor Ort fungieren, sind nach Meinung der GVAgrar ungeeignet, in diesem Netzwerk mitzuarbeiten. Es ist überall der Fachmann gefragt.
Gebühren fallen nur an, wenn Zuwendungsbescheid ergeht
Die GVAgrar arbeitet erfolgsorientiert, das heißt die Kundschaft muss nur Gebühren bezahlen, wenn der Zuwendungsbescheid erwirkt wird. Durch eine völlige Freiheit werden Landwirte, die richtungweisend in den Betrieben investieren wollen, gezielt unterstützt. Nach einer ersten Kontaktaufnahme auf dem landwirtschaftlichen Betrieb kann bei einem kostenlosen Erstgespräch die weitere mögliche Betriebsentwicklung aufgezeigt und der Einsatz von Fördermitteln diskutiert werden.
GVAgrar stellt den Antrag auf Investitionsförderung
Hat sich ein Landwirt für ein Bauvorhaben entschieden, kann der Antrag auf Investitionsförderung aus AFP-Mitteln durch die GVAgrar bei der Bewilligungsstelle gestellt werden. Durch die Auflösung der EU–Zahlstelle in Kassel erfolgt die Mittelzuweisung und -auszahlung ab Januar 2009 über die Investitionsbank Hessen mit Sitz in Wetzlar.
In der Förderperiode 2007 bis 2013 werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter gefördert. Die in den Vorjahren geltenden Prioritäten sind momentan ausgesetzt. Außer Maschinenhallen können alle Investitionen im Bereich der Tierhaltung gefördert werden (auch die Geflügelproduktion). Es gibt einen Zuschuss für das förderungsfähige Investitionsvolumen von 25 Prozent, bei besonders artgerechter Bauweise werden 30 Prozent Zuschuss gewährt. Junglandwirte bis 40 Jahre erhalten außerdem einen Zuschuss von 10 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens (maximal 20 000 Euro).
Wirtschaftlichkeitsberechnung führt das LLH durch
Die Förderanträge durchlaufen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Betriebswirt des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen, in der nachgewiesen wird, dass das Unternehmen die geplante Maßnahme im Rahmen der langfristigen Kapitaldienstgrenze tragen kann.
Die Bandbreite der von der GVAgrar betreuten Bauvorhaben erstreckt sich vom Schafstall über Sauen- und Ferkelaufzuchtställe bis hin zum Boxenlaufstall mit Melkroboter. GVAgrar-Team