Seitdem die Lebensmittelüberwachungen der Bundesländer über den nicht gekennzeichneten Einsatz von Analogkäse und Schinkenimitaten (insbesondere in der Gastronomie) berichten, ist die Aufregung über diese Ersatzprodukte groß. Zu Recht, denn eine unkorrekte Kennzeichnung geht zu Lasten der Landwirtschaft und der Verbraucher. Dort wo Ersatz drin ist, muss auch Ersatz draufstehen. Das schreibt das Lebensmittelrecht vor. Die Bauernverbände forderten, den Etikettenschwindel zu bestrafen, gegebenenfalls schwarze Schafe an den Internet-Pranger zu stellen und verstärkte Lebensmittelkontrollen einzusetzen. Dieses Vorgehen ist erfreulicherweise im Gange (siehe Beitrag in Hof & Familie, Seite VI).
Tatsächlich ist die Verwendung von billigen Ersatzprodukten weder rechtswidrig noch gesundheitsschädlich. Für die Landwirtschaft ist dies allerdings kein Trost, denn je mehr Ersatz benutzt wird, umso weniger hochwertig produzierte landwirtschaftliche Produkte, wie Fleisch und Milch, können abgesetzt werden. Zu hoffen ist, dass der Etikettenschwindel viele Verbraucher aufweckt, sodass sie noch mehr die Qualitätsprodukte aus der Landwirtschaft zu schätzen wissen.
Derzeit verunsichern leider nicht nur die Ersatzprodukte die Verbraucher, sondern auch sogenannte „Imitat-Fallen“: Denn nicht immer ist Vanille im Vanilleeis oder Schokolade im Schokokeks. Es handelt sich dabei um Produkte, die zwar korrekt gekennzeichnet sind, den Verbraucher jedoch durch mehr Schein als Sein täuschen, sei es durch die Verpackungsaufmachung, werbewirksame Worte oder Bilder. Ein Blick auf die Zutatenlisten lohnt sich, um derartige Imitat-Fallen aufzudecken. Das Nennen dieser Fallen im Internet zeigt schon Wirkung: Einige Anbieter wollen Verpackungen oder Rezepturen verändern.
Stephanie Lehmkühler