Über die Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie auf die Produktion von Nahrungsmitteln aber auch von nachwachsenden Rohstoffen und Energiepflanzen, hatten die Vorsitzenden der Ausschüsse der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz für Ackerbau, Erik Jennewein, und für Nachwachsende Rohstoffe, Helmut Steinhauer, zu einer gemeinsamen Sitzung in die Klostermühle nach Münchweiler geladen.
Zur Einführung in die Tagesordnung stellte Erik Jennewein fest, dass die Landwirtschaft derzeit nicht nur bei der Milch, sondern auch im Ackerbau schwierige Rahmenbedingungen vorfinde und daher mehr denn je darauf angewiesen sei, dass die Politik die Rahmenbedingungen durch administrative Vorgaben nicht weiter verschärft und Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Wasser, Boden und Luft praxisgerecht umgesetzt werden müssten.
In seinem Referat zur Umsetzung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Pflanzenschutz in Rheinland-Pfalz, formulierte Dr. Erich Jörg vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz zunächst die Ziele, beschrieb die derzeitige Situation und Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags und stellte deren Umsetzung vor. Als vorrangiges Ziel gilt ein guter chemischer und ökologischer Zustand der Oberflächengewässer. Nach einer Bestandsaufnahme ist in etwa 20 Prozent der Oberflächengewässer in Rheinland-Pfalz durch Grenzwertüberschreitungen oder nur knappe Unterschreitungen bei bestimmten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen dieses Ziel noch nicht erreicht.
Unproblematisch ist dagegen die Situation beim Grundwasser. Eintragspfade in die Oberflächengewässer sieht Jörg über Punktquellen aus Kläranlagen und Hofabläufen sowie diffusen Quellen durch Abschwemmungen, Dreinagen, Abdrift und der Atmosphäre. Verantwortlich für die Einträge ist aber nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch Pflanzenschutzmittelanwendungen in Kommunen und Haushalten. Erreicht werden soll die Verbesserung der Situation über verschiedene Maßnahmenprogramme. Dabei gelten die Grundsätze der Förderung kooperativer Ansätze, der Freiwilligkeit, der Einbindung der Berufsvertretung, der Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis, unterstützt durch die Beratung und die Initiierung von Pilotprojekten. Differenziert wird dabei auch nach Maßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Betriebsumstellungen, Flurbereinigungsverfahren oder die Aktion Blau.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll über ein Beratungsprojekt zum Schutz der Oberflächengewässer vor diffusen Einträgen aus der Landwirtschaft erfolgen, wobei die Unterstützung durch die Bauernverbände und die Landwirtschaftskammer erwünscht ist. Dabei steht die Schaffung von Problembewusstsein für die Konsequenzen von Pflanzenschutzmittelbelastungen in Gewässer für die Landwirtschaft und daraus resultierende Verhaltensänderungen zur Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen im Vordergrund. Gedacht ist dabei unter anderem an den Einsatz abdriftmindernder Technik, die Erhöhung der Anteile der Geräte mit Waschvorrichtungen, die Ausweitung des Anteils von reduzierter Bodenbearbeitung und die Teilnahme an Förderprogrammen, wie etwa PAULA.
Beitrag leisten zu besserem
Wasser Flankiert werden die Maßnahmen durch ein zweistufiges Beratungskonzept, bestehend aus allgemeiner Beratung wie Warndienste, Vorträge und Artikel und spezifische Beratung, etwa für den Ersatz von Pflanzenschutzmitteleinsätzen durch nichtchemische Maßnahmen, Verzicht auf bestimmte Mittel, Anlage von Randstreifen und die Schaffung von Befüll- und Waschplätzen, die Begrünung oder die Erweiterung der Fruchtfolge. Der Start des Beratungsprojektes erfolgt im Einzugsgebiet der Kläranlagen Mendig, Simmern, Lauterecken, Hahnheim und Neustadt. Hier wurde eine enge Zusammenarbeit mit den Betreibern der Kläranlagen vereinbart, die Kooperation mit landwirtschaftlichen Betrieben in diesen Regionen ist erwünscht.
In der Diskussion wurde deutlich, dass sich die Landwirtschaft durchaus ihrer Verantwortung für den chemischen und ökologischen Zustand der Gewässer bewusst ist und ihren Beitrag zur Verbesserung leisten will, damit letztendlich der zur Produktion von gesunden und qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln, notwendige Pflanzenschutz nicht noch weiteren Restriktionen unterworfen wird. Sie sehen aber neben dem eigenen Berufsstand, der immer wieder im Focus stehe, auch andere gesellschaftliche Gruppen und Produktionsbereiche in der Pflicht.
Die Intensität der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz, eine Schätzung der von ihr ausgehenden Nitratbelastung, Aussagen zu nitratbelasteten Grundwasserkörpern und Fließgewässern, Phosphatbelastungen von Oberflächenwasserkörpern sowie ein Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Situation, der über Beratungsinhalte und -strukturen umgesetzt werden soll, standen im Mittelpunkt der Ausführungen von Dr. Friedhelm Fritsch vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach, zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft im Rahmen der Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Dabei stellte der Referent eingangs fest, dass es in den letzten zehn Jahren auch bedingt durch die Preisentwicklung an den Agrarmärkten schon einen Trend hin zu den eher intensiveren Kulturen wie Weizen, Raps und Silomais und weg von Sommergerste, Roggen und Zuckerrüben als aus Sicht der positiven N-Salden eher unproblematischen Kulturen gegeben habe. Eine Sonderstellung nimmt zudem der Gemüsebau ein. Bei der Viehhaltung sei dagegen die Entwicklung insgesamt rückläufig und liege mit 50 Großvieheinheiten je 100 Hektar LF deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 79 GVE/100 Hektar. Auch orientiert an den bundesdeutschen Produktionsanteilen bei Getreide, Milch und Fleisch, bezogen auf den Anteil an der Bundesbevölkerung, könne in Rheinland-Pfalz nicht gerade von einer intensiven Landwirtschaft mit all den daraus resultierenden Problemen für die Gewässerbelastung gesprochen werden. Dennoch gebe es Regionen, wo sich der Anbau der eher intensiven Kulturen oder auch der Milchviehhaltung konzentriere und demnach doch höhere N-Salden zu erwarten seien. Diese Regionen seien deckungsgleich mit den Gebieten, in denen nach den Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht auch die Nitrat- und Phosphateinträge in Gewässer reduziert werden müssten, wenngleich die Landwirtschaft nicht der allein Verantwortliche sei. Um diese Einträge zu reduzieren, hat Dr. Fritsch den Ausschussmitgliedern einen zwischen Agrar- und Wasserwirtschaftsverwaltung sowie der landwirtschaftlichen Praxis abgestimmten Maßnahmenkatalog und darauf basierende Beratungsinhalte vorgestellt. Die Beratung konzentriert sich auf Nährstoffvergleiche, kulturspezifische Methoden zur Ermittlung des Sickerstoffbedarfs, die standortspezifische Eignung von Nitrifikationshemmern und die Entwicklung neuer Modelle zur Qualitätsbezahlung beim Weizen zur Entlastung der N-Salden und die Vermeidung von Überversorgungen beim Phosphat.
Unabdingbar zu den Beratungsinhalten gehören auch Analysen von Wirtschaftsdüngern und Grundfutter, eine bessere Nährstoffausnutzung der Gülle, rechtliche Regelungen mit CC-Relevanz bei der Festmistlagerung, die überbetriebliche Verwertung von Nährstoffen etwa aus Biogasbetrieben, ein fruchtfolgespezifischer Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten sowie zur konservierenden Bodenbearbeitung und Erosionsschutzmaßnahmen.
Beratung verbessern
Die Vermittlung dieser Beratungsinhalte in die Praxis erfordert eine Neuausrichtung der Beratungsstruktur in eine landesweite Grundberatung, eine verstärkte Beratung in den gefährdeten Gebieten und ein Projekt „Landwirtschaftliche Beratung zum Schutz von Nährstoffeinträgen in die Gewässer in dem über Praxis-Versuche in 15 Leitbetrieben Erkenntnisse über die Auswirkungen von Zwischenfruchtanbau, Untersaaten und verschiedene N-Dünger auf den Nährstoffaustrag auch in intensiv bewirtschafteten Betrieben gewonnen werden sollen. Mit eingebunden werden sollen Fachschul- und Meisterprojekte aber auch Technikerarbeiten. All diese Aktivitäten sollen im Konsens mit den Bauernverbänden und der Landwirtschaftskammer als Mittler zur Praxis erfolgen.
Auch hier wurde seitens der Ausschussmitglieder konstruktiv diskutiert. Man war sich einig, dass die Einzelmaßnahmen alle sinnvoll und praxisorientiert seien, die Fülle der Maßnahmen aber doch nicht ohne Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen der landwirtschaftlichen Produktion bleibe und daher kritisch gesehen werden müssten.
Auswirkungen auf den Anbau von Energiepflanzen, vornehmlich Raps aber eventuell zukünftig auch Gärsubstrate werden nach Aussage von Helmut Steinhauer auch von der Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnung für Biokraftstoffe erwartet. Vor dem Hintergrund der internationalen Anbaupraktiken hält Steinhauer diese Verordnung, über die sogar die Position der heimischen Rapssaat gestärkt werden könnte, zwar für berechtigt, fordert national aber klare Vorgaben bei der Ausgestaltung. Hier dürfe es in Deutschland keine über die Vorgaben und Kontrollen bei Cross Compliance hinausgehende kostenträchtige Zertifizierungssysteme, etwa über Umweltgutachter geben. Dies belaste die Betriebe in erheblichem Maße, stelle die Wirtschaftlichkeit des Energiepflanzenbaus in Frage und könne demnach nicht politischer Wille sein.
Alternative Energiepflanzen notwendig
Angesichts der Entwicklung am Getreidemarkt stellte Erik Jennewein fest, dass die Landwirtschaft zur Sicherung ihrer Einkommen neben der Nahrungsmittelproduktion wirtschaftliche und verlässliche Produktionsalternativen im Bereich des Energiepflanzenanbaus brauche. An den Nahrungsmittelmärkten, so Jennewein weiter, sei zumindest mittelfristig unter normalen Ertragsverhältnissen das Preisniveau von 2007 nicht mehr erreichbar. Demnach müssten Flächen anderweitig gebunden werden. Auf die Erträge und Qualitäten zur diesjährigen Ernte eingehend wurde vermerkt, dass trotz guter Erträge bei Getreide, vor allem beim Weizen, wegen schwacher Eiweißwerte die Kontrakte nicht erfüllt werden konnten und die Ernte zum Tagespreis abgegeben werden musste. Dennoch, so die Ausschussmitglieder in der Diskussion, sei in der Anbauentwicklung eine weitere Abkehr von der Braugerste, wo es keine größeren Qualitätsprobleme gab, hin zu Raps und hin zu Weizen festzustellen. Insgesamt, so der Appel an die Landwirtschaft, müsse über veränderte Vermarktungsstrategien, Risikominimierung und Liquiditätssicherung nachgedacht werden. M. Schnorbach, LWK Rheinland-Pfal