Äußerungen des Unverständnisses gab es bei der turnusmäßigen Herbstversammlung der Tierseuchen Kasse Rheinland-Pfalz (TSK) darüber, dass entgegen aller wissenschaftlichen Empfehlungen 2010 die erfolgreiche Blauzungenimpfung nicht wie beispielsweise in Frankreich verpflichtend flächendeckend weitergeführt wird. Klar sei schon jetzt, dass es Entschädigungen bei Blauzungenkrankheitsfällen nach einem Wiederaufflammen der Seuche nicht mehr geben wird, da allen Tierhaltern mit der Impfung ein wirksamer Schutz zur Verfügung stehe.
Im Mittelpunkt der Beratung stand zunächst der Haushaltsplan für das Jahr 2010. Die Finanzierung der Tierkörperbeseitigung im Rahmen der Drittellösung (TSK, Land, Zweckverband als Kostenträger) ist wie alljährlich bei allen Tierartkassen die weitaus größte Haushaltsposition bei den Ausgaben. Hier hofft die TSK, dass sich die Erlös- und Kostensituation zukünftig verbessert und damit zumindest Kostensteigerungen ausbleiben.
BT, BHV und BVD belasten Kasse
Die Rinderkasse hat mit den geplanten 450 000 Euro Ausgaben für das angestrebte Ausmerzen der Bovine Herpes Virusinfektion Typ 1, die sogenannte BHV1-Sanierung, weitere große Lasten zu tragen. Mit Tierkörperbeseitigung und BHV1-Sanierung werden von den veranschlagten knapp zwei Millionen Euro Beitragseinnahmen für Rinder schon 60 Prozent verbraucht sein. Dennoch sprach sich die Vertreterversammlung einstimmig dafür aus, gemäß der Bestimmungen der Beihilfesatzung auch nach Wegfall der Impfpflicht die Blauzungenimpfung im Jahr 2010 zu unterstützen.
Unter der Voraussetzung, dass das Land Rheinland-Pfalz sich an der Impfbeihilfe beteiligt und die Impfungen von den Impftierärzten ins Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) eingetragen werden, soll an die Impftierärzte wieder eine Beihilfe von 1 Euro pro Impfung pro Rind und 0,75 Euro pro Impfung pro Schaf oder Ziege ausgezahlt werden.
Wie die Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhöe (BVD-Sanierung) ab 2011 in Rheinland-Pfalz im Detail aussehen soll und wie sich die Tierseuchenkasse finanziell daran beteiligt, wird ein bei der Vertreterversammlung eigens dafür eingerichteter Ausschuss im Laufe des Jahres 2010 erarbeiten. Alle Rinderhalter, die 2010 schon in die BVD-Sanierung einsteigen wollen, sollen sich mit dem Rindergesundheitsdienst am Landesuntersuchungsamt in Verbindung setzen. Dort werden Sie über die sinnvollen Sanierungsmaßnahmen im Vorgriff auf die Pflichtsanierung aufgeklärt und müssen eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, um 2010 schon Unterstützungen bei den BVD-Untersuchungskosten in Anspruch nehmen zu können.
Mit der Verabschiedung des Haushaltes der Tierseuchenkasse wurden auch die Beiträge für 2010 festgelegt: Sie bleiben unverändert gegenüber 2009. lw