Als bundesweit erstes Projekt wurde 2004 als eine Gemeinschaftsleistung des Hessischen Bauernverbandes, des hessischen Landwirtschaftsministeriums und der hessischen Agrarverwaltung der Landwirtschaftliche Fachplan Südhessen auf den Weg gebracht. Mit dem Instrument der Agrarplanung sollen wegen des rasanten Flächenverbrauches in Hessen die Belange der Landwirtschaft in Planungsverfahren gewahrt werden. Im Vorjahr folgte die Agrarplanung Nordhessen, ebenfalls in der Trägerschaft durch den Hessischen Bauernverband und vorige Woche wurde in Gießen die Agrarplanung Mittelhessen (AMI) vorgestellt.
Mit jeder Baugebietsausweisung stellt sich diesselbe dringende Frage: Wie kann der damit einhergehende Produktions- und Einkommensverlust für die Betriebe in der Region möglichst niedrig gehalten werden. Im Bezirk des Regierungspräsidiums Gießen gibt es immerhin rund 6 500 Landwirtschaftsbetriebe, die auf einer Fläche von fast 240 000 ha wirtschaften und ihr Einkommen erzielen.
Friedhelm Schneider, Präsident des Hessischen Bauernverbandes, übergab die Agrarplanung Mittelhessen an Landwirtschaftsstaatssekretär Mark Weinmeister und an den Regierungspräsidenten Gießen, Dr. Lars Witteck. Schneider machte die herausragende Bedeutung der Agrarplanung für die Zukunft der Landwirtschaft in Hessen deutlich. Schwerpunkt der Agrarplanung ist neben der Analyse der Situation der Landwirtschaft die Bewertung nach fünf Funktionen der Feldflur. Diese sind: 1. Ernährungs- und Versorgungsfunktion 2. Einkommensfunktion 3. Arbeitsplatzfunktion 4. Erholungsfunktion und 5. Schutzfunktion der Fläche (für Landschaft, Boden, Klima und Wasser). Die Agrarplanung stellt damit als Erkenntnis in den Mittelpunkt, dass die Funktionen der Feldflur über die Funktionen der Landwirtschaft hinaus gehen. Gleichzeitig heißt dies: Ohne Landwirtschaft gäbe es auch keine Feldflur. Die Feldflur kann ihre Gemeinwohlfunktionen aber nur erfüllen, wenn landwirtschaftliche Flächennutzung betrieben wird.
Argumentationsbasis für Regionalplan
Zweck der Agrarplanung sei es deshalb, die Belange der Landwirte zu erfassen und diese für den Regionalplan einzusetzen, der sämtliche Interessen beinhaltet. Sie ist als Beurteilungshilfe für die landwirtschaftlichen Anliegen in jeweiligen Planungsverfahren heranzuziehen, so Schneider. Denn die Landwirtschaft habe einen wichtigen Stellenwert im wirtschaftlichen Gefüge des ländlichen Raumes. Einen Arbeitsplatz in der Landwirtschaft zu schaffen, bedeute Investitionsentscheidungen in Höhe von circa 400 000 Euro. Jedoch gingen in Hessen täglich etwa 6 ha Landwirtschaftsfläche verloren. Die Agrarplanung leiste hier einen wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung für landwirtschaftliche Betriebe und zur Wertschöpfung im ländlichen Raum, betonte der HBV-Präsident vor rund 30 Vertretern aus Fachverwaltung und Agrarpolitik.
Staatssekretär Mark Weinmeister wies darauf hin, dass die Agrarplanung ein wichtiges Werk sei. Mit der AMI sei nun die Datenbasis für ganz Hessen komplett. Sie spanne den Bogen über die vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft zum Wohle aller Bürger in Hessen. Weinmeister hob hervor, dass dieses Produkt aus enger Zusammenarbeit zwischen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung, den landwirtschaftlichen Betrieben und der Fachverwaltung entstanden sei.
Regierungspräsident Dr. Lars Witteck würdigte die AMI als eine sehr sachgerechte Planungsgrundlage für die verschiedenen Interessen der ländlichen Raumnutzung, mit der die Landwirtschaft ihre berechtigten Ansprüche geltend mache.
Harald Wedel vom durchführenden Planungsbüro GFL und Dr. Hans Hermann Harpain, stellvertretender Generalsekretär des HBV, erläuterten Details der Ergebnisse der AMI. Moe