Gut versichert als Student
Welche Versicherungen braucht man als Student?
Es gibt drei Versicherungen, die zwingend notwendig sind:
- die Krankenversicherung
- die private Haftpflichtversicherung und
- die Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenversicherung
Scheidet ein Student aus der beitragsfreien Familienversicherung bei der LKK aus (in der Regel mit dem 25. Lebensjahr, gegebenenfalls Verlängerung durch Wehr- oder Zivildienst), kann er die LKK für die Durchführung der Pflichtversicherung als Student wählen. Der Beitrag beträgt bei allen Krankenkassen ab 1.1.2009 monatlich 55,55 Euro zur Krankenversicherung sowie 11,26 Euro zur Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte und 9,98 Euro zur Pflegeversicherung für Versicherte mit Kindern.
Ein Ãœbergang in eine eigene studentische Krankenversicherung bei der LKK setzt Folgendes voraus: Der Student muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sein und hat das 14. Fachsemester sowie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ãœber diesen Zeitpunkt hinaus wird die Versicherungspflicht fortgeführt, wenn ein sogenannter „Verlängerungstatbestand“ erfüllt wird (siehe Kasten).
Die Versicherungspflicht eines Studenten besteht, laut LKK, grundsätzlich mit dem Semester. Wird die Einschreibung oder die Rückmeldung erst nach dem Beginn des Semesters vorgenommen, beginnt die Versicherungspflicht mit der Einschreibung oder der Rückmeldung.Wer als Student gegen Entgelt arbeitet, muss in Bezug auf seine Krankenversicherung Folgendes beachten: Seine studentische Krankenversicherung ist nur dann ausreichend, wenn er nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich gegen Entgelt arbeitet. Arbeitet er in den Semesterferien, ist diese Beschäftigung unabhängig von ihrem zeitlichen Umfang und dem erzielten Entgelt versicherungsfrei.
Private Haftpflichtversicherung
Eine gesetzliche Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, gibt es nicht. Versicherungsexperte Arno Werner, MS Management Service in Friedrichsdorf, rät jedoch dazu. „Für jeden Verbraucher ist diese Versicherung wichtig. Verursacht beispielsweise eine volljährige Person einen Schaden, muss sie mit ihrem gesamten Vermögen und ihren Einkünften unbegrenzt dafür aufkommen.“ Für volljährige Kinder gilt, so sie noch nicht berufstätig waren, dass sie bis zum Ende ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Studiums, in der privaten Haftpflicht ihrer Eltern mitversichert sind. Arno Werners Tipp an Studenten: „Lassen Sie sich Ihren Versicherungsschutz vom Versicherer schriftlich bestätigen.“
Berufsunfähigkeitsversicherung
Unabdingbar ist, laut Werner, die Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Er sagt: „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Studenten essenziell.“ SL
Verlängerungstatbestände Eine Verlängerung der Versicherungspflicht über das 14. Fachsemesters oder die Vollendung des 30. Lebensjahres hinaus ist laut LKK möglich, wenn die Art der Ausbildung, familiäre Gründe, persönliche Gründe oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungsweges das Ãœberschreiten der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen. Bei Vorliegen dieser VerlängerungstatÂbeÂstände kann weiterhin Versicherungspflicht bestehen. Dies prüft die LKK in jedem Einzelfall. Die Begrenzung auf 14 Fachsemester bezieht sich immer nur auf einen Studiengang. Deshalb werden Fachsemester, die in unterschiedlichen Studiengängen zurückgelegt werden, nicht zusammengerechnet. Urlaubssemester werden nicht mitgezählt. SL |