Standortvorteile der Betriebe in Hessen nutzen

Zukunftsorientierte Ausrichtung von Ackerbaubetrieben

Prof. Dr. Dr. Friedrich Kuhlmann sprach bei der Landwirtschaftlichen Woche Nordhesssen über Chancen der Landwirtschaft in Hessen. Er stellte seinen Vortrag unter der Fragestellung zur „Zukunftsorientierten Ausrichtung von Ackerbaubetrieben.“

Ãœber das Drehen an den „Kostenschrauben“ zur Erhöhung der Rentabilität im Land­wirt­schaftsbetrieb sprach Prof. Dr. Dr. Friedrich Kuhlmann.

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Ganz allgemein werden für al­le landwirtschaftlichen Betriebe wie auch für alle anderen Wirtschaftsbereiche künftig weitere Produktivitätssteigerungen notwendig, um den Unternehmerfamilien ein angemessenes Einkommen zu ermöglichen. Und dabei müssen laut Prof. Kuhlmann die Einheiten pro Arbeitskraft größer werden, während gleichzeitig die Stückgewinne schrumpfen. „Die Betriebe müssen wachsen, wenn sie überleben wollen“, so Kuhlmann. Das bedeutet, dass der landwirtschaftliche Strukturwandel unvermindert anhalten wird und die Zahl der Betriebe zu Gunsten größerer Unternehmenseinheiten auch künftig abnehmen.

Als Anpassungsstrategien unterscheidet der Referent grundsätzlich eine passive und eine aktive Variante. Zur passiven Anpassung zählt einerseits die Betriebsaufgabe und Abwanderung aus der Landwirtschaft durch Verpachtung und Umnutzung der Gebäude oder andererseits die Landwirtschaft im Nebenerwerb. Betriebe, die diese Entscheidung treffen, finden – besonders auf Gunststandorten – genügend Hilfen durch Angebote von Lohnunternehmern oder Maschinenringen, wodurch auch bei knappen Flächenverhältnissen moderne Technik genutzt werden kann und im Vergleich zu Haupterwerbsbetrieben akzeptable Stückgewinne erzielt werden. Bei der aktiven Anpassungsstrategie für Haupterwerbsbetriebe unterscheidet der Referent ebenfalls zwei Varianten: die der Produktführerschaft und die der Kostenführerschaft.

Erzeugervorteil durch Marktnähe

Besonders für hessische Betriebe sieht Kuhlmann große Chan­cen in der Produktführerschaft. Hierunter ist ein besonderer Erzeugervorteil durch Marktnähe, zu verstehen – beson­ders bei Marktpartnern, die über vergleichsweise überdurchschnittliche Budgets verfügen. Solche Bedingungen bestehen im hessischen Ballungsraum Rhein/Main und bieten den landwirtschaftlichen Betrieben Chancen durch den Anbau von Sonderkulturen wie auch durch Direktvermarktung. Wie der Pro­fessor anhand von Anbaustatistiken nachweist, liegen hessische Betriebe lediglich im Feldgemüseanbau vorn. Lukrative Flächennutzungen wie der Anbau von Gemüse unter Glas, Obstanlagen, Rebland, Baumschulen und Weihnachtsbaumkulturen sind in Hessen anteilmäßig nicht so stark vertreten wie in anderen Bundesländern. Kuhlmann betont, dass die Betriebe die Chancen in den genannten Bereichen besser nutzen sollten. Das notwendige Umfeld und die Bedingungen durch ein gutes Ausbildungs- und Beratungsangebot seien in Hessen gegeben. Im Zusammenhang mit Biogasanlagen könnte der Unterglasanbau besonders durch die Nutzung der Abwärme profitieren und im Umkehrschluss könnte sich der Unter­glas-Gemüseanbau für Biogasanla­genbetreiber anbieten, um ein Wär­menutzungskonzept für eine bessere Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage darzustellen, um so den KWK-Bonus für eine zusätzliche Energievergütung zu erzielen.

Potenzial am Standort nutzen

Die Kostenführerschaft als zwei­te Anpassungsstrategie für Haupt­erwerbsbetriebe berücksichtigt alle Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten und zur Optimierung der Erlöse. Als erste Maßnahme sieht Kuhlmann hier die Aufgabe, die standortspezifischen Ertragspotenziale zu nutzen und spezielle Intensitäten anzupassen. Bei gegenwärtigen Faktorkosten wird nach Kuhlmann die höchste Wirtschaftlichkeit unabhängig vom Produktpreis (zum Beispiel Weizenpreis) dann erreicht, wenn das standörtliche Ertragspotenzial voll ausgeschöpft wird. Bei vari­ieren­den Wasser(versorgungs)klassen und unterschiedlichen Intensitätsstufen erläutert der Referent bei streuenden Erträgen anhand einer Matrix die Optimierung von Deckungsbeiträgen. Eine weitere Möglichkeit der Kostenführerschaft wird durch die Nutzung einer betriebsgrößenabhängigen Stückkostenreduktion erreicht. Hierbei spielt die Ausschöpfung der Maschinen- und Gerätekapazitäten eine wesentliche Rolle. Je leistungsfähiger die eingesetzte Technik, um so geringer fallen in der Regel die Stückkosten aus. So reduzieren sich nach Angaben von Kuhlmann die Mähdruschkosten beispielsweise um 10 Euro pro ha, wenn statt einer Maschine mit 4,5 m Schnittbreite und 260 ha Kampagneleistung eine Maschine mit 9 m Schnittbreite und 520 ha Kampagneleistung eingesetzt wird. Entscheidend ist die Auslastung der Maschinen. Unter den hessischen Betriebsgrößenverhältnissen kommt den Maschinen­ringen, Boden- und Wasserverbänden und den Lohn­­­unternehmern daher eine gro­ße Bedeutung zu, da nur wenig Einzelbetriebe genügend Fläche bewirtschaften, um die Arbeitskapazitäten moderner Großtechnik vollständig auszunutzen.

Größere Feldstücke bilden

Als weitere Möglichkeit zur Stückkostenreduzierung nennt der Referent anschließend die Bildung größerer Feldstückeinheiten durch die Zusammenlegung von Flächen. Besonders in Hessen mit seinen Realteilungsgebieten werden oft nur durchschnittliche Feldstückgrößen von wenig mehr als 1 ha bei unregelmäßigem Flächenzuschnitt erreicht. Auch in den nordhessischen Ackerbaugebieten sind die durchschnittlichen Feldstückgrößen von rund 5 ha noch nicht ausreichend groß, um die Einsparpotenziale der verfügbaren Technik im notwendigen Umfang zu nutzen. Vergleichsweise günstig erweisen sich die Bedingungen in den neuen Bundesländern, wo vielfach höhere Schlaggrößen bewirtschaftet werden und damit erheblich bessere Bedingungen bei der Bewirtschaftung der Flächen mit entsprechend geringeren Stückkosten erzielt werden. Für hessische Verhältnisse sind derartige Feldstückgrößen auf lange Sicht nicht vorstellbar, da die notwendigen Veränderungen bisher nur durch Flurbereinigungsverfahren eingeleitet werden konnten. Diese sind – soweit sie als Regelverfahren noch durchgeführt werden – allerdings sehr kostenintensiv (durchschnittlich 6 000 Euro/ha) und in der Regel auch sehr zeitaufwändig (Dauer: 15 Jahre). Abhilfe bieten Verfahren mit freiwilligem Landtausch oder Flächenzusammenlegungen im Zuge von Pachtverfahren. Bei einer geringen Zahl von Pächtern können diese auch durch den gegenseitigen Tausch von Pachtflächen günstigere Bewirtschaftungseinheiten erreichen. In der Praxis zeigt sich, dass solche Entwicklungen zunehmen, in Einzelfällen jedoch auch bei Besitzerwechsel gestört werden. Dr. Hildebrandt, LLH