Tierseuchenkasse: Beiträge stetig gesunken

Fragen an Norbert Klapp, Verwaltungsratsmitglied der Hessischen TSK

Seit dem 1. April ist in Nord- und Mittelhessen ein neues Entsorgungsunternehmen für Tierkörper im Einsatz. Auch bei der Berechnung der Entsorgungsgebühren gibt es eine Änderung: diese sollen künftig über das Tiergewicht und nicht mehr über die Stückzahl berechnet werden. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, hat das LW Norbert Klapp, Verwaltungsratsmitglied der Hessischen Tierseuchenkasse (TSK) und Vorstandsmitglied des Kreisbauernverbandes Schwalm-Eder, gefragt.

Norbert Klapp, Verwaltungsrats-mitglied der Hessischen Tierseuchenkasse und Ferkelerzeuger aus Malsfeld.

Foto: privat

LW: Was hat sich durch den neuen Entsorger für die Landwirte geändert?
Norbert Klapp:
Entsorger ist der Zweckverband Tierkörperbeseitigung im rheinland-pfälzischen Rivenich. Der Vertrag mit dem bisherigen Entsorger war ausgelaufen. Der Zweckverband wurde im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens unter drei Anbietern als der günstigste ausgewählt. Zuständig für die Auftragsvergabe war das Regierungspräsidium Kassel. Wir im Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse erwarten uns vom neuen Entsorger eine partnerschaftlichere Zusammenarbeit und mehr Transparenz bei den Entsorgungskosten. Mit dem alten Entsorgungsunternehmen gestaltete sich das schwierig; es war nicht einfach, die in Rechnung gestellten Kosten nachzuvollziehen.

LW: Sind die Kosten zur Tierseuchenkasse in den letzten Jahren gesunken?
Klapp:
Die Kosten betrugen beispielsweise im Jahr 2001 2,30 Euro je Schwein und 1,94 Euro je Ferkel. Aktuell bezahlen wir 1,10 Euro je Schwein und 0,80 Euro je Ferkel. Dies ist mehr als eine Halbierung der Kosten. Ein erster Schritt zur Beitragssenkung war der erfolgreiche Abschluss der Aujeszky-Sanierung in Hessen. Danach wurden vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse unter Federführung des Vorsitzenden Friedhelm Schneider langwierige Gespräche mit den Zweck­verbänden Hessen Nord und Süd geführt mit dem Ziel, Geld aus den Rücklagen dieser Verbände zurückzubekommen. Dort war über Jahre mehr Geld von den Landwirten eingefordert worden, als für die Tätigkeiten der Zweckverbände von Nöten war. Hier sind insgesamt 2,44 Mio. Euro zurückgeflossen. Im dritten Schritt wurde die Entgeltabrechnung des Nordhessischen Entsorgers von einem Wirtschaftsprüfer überprüft. Dies hatte zur Folge, dass es für vergangene Jahre Rückzahlungen gab und für die Folgejahre die Entsorgungsgebühren gesenkt wurden. Zwischenzeitlich wurde auch von der CDU-Landesregierung die Drittellösung eingeführt, das heißt je ein Drittel der Entsorgungskosten zahlen das Land Hessen, die Landkreise als per Gesetz Entsorgungspflichtige und die Landwirte. Hierfür gilt unser besonderer Dank den politisch verantwortlichen. Weiterhin wurde von der EU noch das Kostenverursacherprinzip eingeführt. Dies bedeutet: jeder Landwirt muss an den bei ihm entstandenen Entsorgungskosten direkt beteiligt werden. Dies führt dazu, dass Betriebe mit geringeren Tierverlusten besser gestellt werden.

LW: In der Ausschreibung wurde festgelegt, die Entsorgungskosten in Nord- und Mittelhessen über eine Verwiege-Einrichtung an den Fahrzeugen und nicht mehr nach der Tierstückzahl zu berechnen. Was versprechen Sie sich davon?
Klapp:
Die Einführung der Verwiegung wird sich nochmals positiv auswirken. Jeder Landwirt muss nur noch das bezahlen, was er an Kosten verursacht. Bei der bisherigen pauschalen Umrechnung von Tierzahlen in Stück auf Entsorgungsmenge in Kilogramm kamen die Ferkelerzeuger lange Zeit zu schlecht weg, da ein verendetes Fer­kel anfangs mit etwa 5,5 Kilogramm ab­gerechnet wurde. In der Realität wiegen diese Tiere aber im Schnitt nur etwa 1,8 Kilogramm. Eine weitere Gebührensenkung gestaltet sich bei dem derzeit niedrigen Niveau nicht ganz einfach. Ich bin auch gegen ein Beitrags-Jojo – in einem Jahr Beiträge herunter, im nächsten herauf. Beitragssenkungen von 10 Cent je Tier wären vor zwei Jahren schon möglich gewesen, aber ich habe die Meinung vertreten, dass auch vor dem Hintergrund des Schweinepestgeschehens bei Wildschweinen noch einmal abgewartet werden sollte.

LW: Wie viel wurde in Südhessen durch die Verwiegung gespart und wie hoch wird die Kostensenkung in Mittel- und Nordhessen sein?
Klapp:
In Südhessen sind es jährlich circa 30 000 Euro, in Mittel- und Nordhessen rechnen wir mindestens mit dem dreifachen Betrag.

LW: Wie sieht die Beitragsentwick­lung konkret auf Ihrem eigenen Be­trieb aus?
Klapp:
Den Erfolg der Hessischen Tierseuchenkasse kann ich in Zahlen für meinen Betrieb folgendermaßen aus­drücken: Bei gleichem Tierbestand hätte ich im Jahr 2001 5 878 Euro an Tierseuchenkassen-Beiträgen bezahlt und zahle heute 2 530 Euro. Dies ist eine Ersparnis von 3 348 Euro je Jahr.

LW: Wie wird es mit den Beiträgen zur Tierseuchenkasse weitergehen?
Klapp:
Wenn nächstes Jahr nichts außergewöhnliches mehr passiert, werden wir die Beiträge ab dem Jahr 2011 dauerhaft um 20 Cent je Tier absenken können. Die Fragen stellte Marion Adams