30/2019 iTAN-Verfahren endet im September 2019 | Tipp der Woche | LW HEUTE

iTAN-Verfahren endet im September 2019

Spürbare Änderungen im online-banking

Für das Ausführen von Überweisungen im online-banking müssen Kunden ab dem 14. September 2019 andere Alternativen wählen, da die bekannten iTAN (indizierteTransAktionsNummern)-Listen mit den vorgedruckten sechsstelligen Zahlen keine Gültigkeit mehr haben. Die deutschen Geldhäuser setzen damit eine Vorschrift der Europäischen Union um.

Für die Autorisation von Überweisungsaufträgen bieten Banken verschiedene Verfahren an, die jeweils mit Vor- aber auch Nachteilen verbunden sind.

Mobile TAN: hier erhält der Kunde nach Registrierung seiner Telefonnummer auf seinem Mobiltelefon per SMS die entsprechende TAN von der Bank, die er dann eingibt. Fachleute raten dringend davon ab, Bankgeschäfte und SMS-TAN-Empfang auf einem Gerät zu handhaben, da bei einem Hackerangriff gleich sämtliche Daten vorhanden sind.

Push TAN: bei diesem Verfahren wird zusätzlich eine App auf dem Smartphone installiert. Separate Passwörter für online-banking und diese App erhöhen die Sicherheit; jedoch sollte man auch hier das Nutzen beider Anwendungen auf einem Gerät vermeiden.

Chip TAN: Der Kunde benötigt einen sogenannten TAN-Generator. In dieses kleine Gerät wird die Girokarte eingeben und durch Bildschirmberührung eine TAN erzeugt. Da das Gerät nicht mit dem Internet verbunden ist, bewerten Fachleute dieses Verfahren als äußerst sicher. Banken verlangen meist etwa zehn Euro für diesen Generator.

Photo TAN: Hier wird entweder die Kamerafunktion des Smartphones oder der Einsatz eines kostenpflichtigen Lesegerätes genutzt. Eine App ist erforderlich. Die Überweisungen mit Hilfe der Kamera können einfach ausgeführt werden, nachdem einmalig die Aktivierung erfolgt ist. Ein Nachteil besteht darin, dass immer zwei Geräte zum Einsatz kommen müssen.

Best Sign: Auf einer Chipkarte wird ein sogenannter digitaler Schlüssel gespeichert, der wie eine Unterschrift wirkt. Freigabe einer Überweisung erfolgt entweder durch Fingerabdruck oder sogenannter Face-ID (Gesichtserkennung). Die Banken verlangen für die Nutzung dieses Programms Gebühren für jede Überweisung.

Wer noch immer mit iTAN-Listen arbeiten, sollte diesen Überblick für ein ausführliches Gespräch mit der Bank nutzen: Welche alternativen Verfahren werden angeboten, zu welchen Kosten und wie kommt man selbst mit den jeweiligen Handhabungen zurecht.

Holger F. Bey – LW 30/2019