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Jubiläum für Handkäse

Seit 2010 darf der Hessische Handkäse das ggA-Siegel tragen. Foto: LV Milch Hessen

Der „Hessische Handkäse g.g.A.“ feiert in diesem Jahr sein zehnjähriges Jubiläum. Seit 2010 ist der kleine runde Sauermilchkäse aus Hessen EU-weit als „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) anerkannt. Das Siegel schützt regional bedeutsame und traditionelle Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vor Nachahmung und Namensmissbrauch.

Neben dem Hessischen Handkäse darf auch der Odenwälder Frühstückskäse eine geschützte geografische Herkunftsangabe, das EU-Siegel „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), tragen. Er wird oft als Handkäse bezeichnet, obwohl er kein Sauermilchkäse ist. Übrigens: „Handkäs' mit Musik“ isst man nur mit dem Messer, indem man den Käse abschneidet und mit einigen Zwiebelstückchen auf das Butterbrot legt.

Deutschlandweit dürfen derzeit neun Käsesorten eine geschützte geografischer Herkunftsangabe tragen. Mit diesem ggA-Siegel sind ausgezeichnet:

Mehr über den Hand- und Kochkäse gibt es nachzulesen im Flyer „Handkäs“. Typisch hessisch!“, abrufbar unter www.milchhessen.de > Verbraucher > Downloads > Infomaterialien.

LV Milch/LW  – LW 22/2020