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Kein Spritzer auf die Haut

Kleidung bei Pflanzenschutzarbeiten

Lange Arbeitskleidung bildet das Fundament der „Persönlichen Schutzausrüstung“ beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Sebastian Thallmair von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in Kassel, SVLFG, erläutert, worauf zu achten ist.

Zertifizierte Schutzkleidung besteht aus Oberteil und Hose. Foto: BLE
Piktogramm zur Kennzeichnung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)mit Schutzwirkung gegen Pflanzenschutzmittel (PSM). Foto: BLE

Wenn die Rede von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bei Tätigkeiten mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist, richtet sich der Fokus meist auf dick beschichtete Kleidungsstücke wie Ärmelschürzen, Handschuhe oder ähnliches. Folgt man aber der „Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz“ des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL), so kommt auch der unter der eigentlichen Schutzausrüstung getragenen Arbeitskleidung eine Schutzfunktion zu.

Kontaminierungsgefahr an Maschinen

Da im Inneren von modernen Kabinen nach DIN EN 15695 in der Regel keine PSA beim Ausbringen getragen werden muss, besteht hohe Kontaminationsgefahr beispielsweise beim Ein- und Aussteigen in und von Maschinen, mit denen Pflanzenschutzarbeiten durchgeführt wurden. Anhaftende Reste von PSM an Griffen, Tritten und sonstigen Teilen können hierbei abgestreift werden.

Dasselbe gilt für Entstörungsarbeiten während des PSM-Einsatzes. Hierzu muss nämlich der Weg aus der Kabine bis zum Aufbewahrungsbehälter für die Persönliche Schutzausrüstung an der Spritze in der Arbeitskleidung als einziger Schutzschicht zurückgelegt werden.

Auch bei Folgearbeiten wird in der Regel der Körper durch nichts anderes als die Arbeitskleidung geschützt. Generell vervollständigt sie die Schutzfunktion der PSA, die den Körper nur zu Teilen bedeckt, wie zum Beispiel Ärmelschürzen. Dass geeignete Arbeitskleidung von professionellen Anwendern getragen wird, ist auch eine Grundannahme im europäischen Zulassungsverfahren für PSM bei der Beurteilung, ob toxikologische Grenzwerte eingehalten werden.

Was gilt als „geeignete Arbeitskleidung“?

Dem BVL zufolge gibt es hinsichtlich „geeignete Arbeitskleidung“ zwei zulässige Kategorien:

Geeignete Kleidungsstücke der erstgenannten Kategorie auszuwählen, fällt schwer. Zwar muss die Zusammensetzung des Gewebes auf den Etiketten ausgewiesen werden, jedoch sind Angaben zur Grammatur darauf unüblich. Und selbst wenn man ein Kleidungsstück findet, das den genannten Spezifikationen entspricht, ist die Widerstandfähigkeit gegen PSM in keiner Weise geprüft und damit nicht gewährleistet.

Nur zertifizierte Arbeitskleidung tragen

Da es sich hierbei weitestgehend um „normale“ Kleidung handelt, besteht auch die Gefahr, dass diese nach den Pflanzenschutzarbeiten nicht abgelegt wird. Somit können anhaftende PSM-Reste in andere Arbeitsbereiche oder gar in Wohnbereiche verschleppt werden.

Daher empfiehlt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, bei allen Tätigkeiten mit PSM ausschließlich zertifizierte Arbeitskleidung der Schutzstufen C1 oder C2 nach EN ISO 27065 zu tragen. Sie wird in einem genormten Verfahren auf ihre Schutzwirkung gegen verdünnte PSM geprüft. Die Stufe C2 bietet hierbei einen stärkeren Schutz als Stufe C1. Kleidungsstücke, welche die Vorgaben erfüllen, werden mit dem Piktogramm „Erlenmeyerkolben mit Blatt“ gekennzeichnet.

Nach Pflanzenschutzarbeiten Kleidung ablegen

Obwohl zertifizierte Arbeitskleidung eine gewisse Beständigkeit gegen PSM mitbringt, ist ihr Tragekomfort dadurch nicht beeinträchtigt. Sie trägt sich wie normale Kleidung und auch bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten nicht unangenehmer als andere lange Arbeitskleidung. Die Kennzeichnung dient auch als Erinnerung, die Kleidung nach den Pflanzenschutzarbeiten abzulegen und sie getrennt von anderen Stücken aufzubewahren und zu reinigen.

Wer keine geeignete Schutzausrüstung für die anstehenden Pflanzenschutzarbeiten parat hat, kann mit einer Gefährdungsbeurteilung die Gefährdungen und Belastungen in seinem Betrieb ermitteln und Maßnahmen treffen. Der Fachhandel bietet eine gute Auswahl an Produkten.

 – LW 14/2025