Wasserpfeifen, auch Shishas genannt, liegen im Trend. In letzter Zeit eröffneten immer wieder neue Shisha-Bars. Wie viele es tatsächlich sind, kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, da die Gewerbeämter diese nicht separat erfassen. Gemeinsam mit den Ordnungsämtern in Gießen, Marburg, Stadtallendorf und Alsfeld kontrollierte das Regierungspräsidium Gießen (RP) in insgesamt 19 Fällen kürzlich Shisha-Bars. Der Hintergrund: Es werden immer mehr Zwischenfälle durch hohe Kohlenmonoxid-Werte (CO) registriert – zuletzt im Frühjahr in Lörrach mit 15 Betroffenen oder Anfang der Woche in Eltville.
„Vor allem bei den Jüngeren steht der Besuch von Shisha-Bars hoch im Kurs und ist, da es in geselliger Runde stattfindet, gesellschaftlich eher anerkannt, als das häufig schon verpönte Rauchen von Zigaretten“, sagt die zuständige Leiterin des Dezernates für Arbeitsschutz Dr. Hilde Weigand. Die Vermutung, das Rauchen einer Shisha sei harmloser als Zigaretten, ist dabei falsch. Die Fakten sprechen eine andere Sprache, da nach dem Rauchen von Wasserpfeifen deutlich höhere Nikotinkonzentrationen im Blut nachweisbar sind. Darüber hinaus sind auch die Teer- und Schwermetallwerte aufgrund der anderen Zusammensetzung des Tabaks und der verglimmenden Kohle höher.
Gefahr durch Kohlenmonoxid
Aus Arbeitsschutzsicht ist jedoch die Gefahr gravierender, die von CO ausgeht, das beim Anzünden und durch die auf dem Tabakkopf liegenden Kohlen ausgestoßen wird. Dieses kann sich auf alle in den Bars anwesenden Personen auswirken. Bei Kohlenmonoxid handelt es sich um ein farb- und geruchsneutrales Gas, das über die Atemwege aufgenommen wird und den Sauerstofftransport im Körper stark beeinträchtigt. Weiterhin problematisch bei einer CO-Vergiftung ist die fehlende eindeutige Symptomatik. Bei einer Vergiftung treten häufig Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwindel und je nach Stärke der Vergiftung auch Erbrechen und Bewusstlosigkeit auf. CO entsteht bei jeder Verbrennung, so zum Beispiel bei Kraftfahrzeugen, Kaminfeuer, dem Grillen und eben auch beim Rauchen von Shishas. Als Rettungsdienst und Feuerwehr im Rahmen von Vorfällen besagte Bars aufsuchten, wurden teilweise vielfach erhöhte CO-Werte in der Luft gemessen. In einem Fall wurde in dem Anzündraum der Kohlen eine Konzentration von 170 ppm (Parts per Million) gemessen. Eine junge Frau musste auf die Intensivstation gebracht werden, 14 weitere Personen zur Untersuchung ins Krankenhaus.
Besuch einer Shisha-BarAls Gast in einer Shisha-Bar sollte man darauf achten, dass eine Lüftungsanlage nicht nur vorhanden ist, sondern auch in Betrieb sein muss. Darüber hinaus müssen CO-Warnmelder – optisch den Rauchmeldern sehr ähnlich – installiert und in Kopfhöhe angebracht sein. Die Warnmelder lösen in der Regel bei 50 ppm CO aus. Dieser Wert liegt zwar oberhalb des zulässigen Arbeitsplatzgrenzwertes, aber noch unterhalb der Konzentrationen, die akute Vergiftungssymptome auslösen. Falls der Melder Alarm schlägt, müssen sofort sämtliche Fenster geöffnet und das Gebäude muss umgehend verlassen werden. rp
Kontrollen im Gastraum und Anzündungsbereich
In Kooperation mit vier mittelhessischen Ordnungsämtern kontrollierte vor diesem Hintergrund das RP in Shisha-Bars die CO-Werte im Gastraum und im Anzündbereich verschiedener Bars in Gießen (10), Marburg (5), Stadtallendorf (3) und Alsfeld (1). Bei den Messungen im Gastraum stellten sich einige Überschreitungen des zulässigen Grenzwertes am Arbeitsplatz raus. Dieser liegt bei 30 ppm.
„Besorgniserregender waren die Ergebnisse im Anzündbereich des Vorbereitungsraumes, der nur von Arbeitnehmern betreten wird“, berichtet Weigand. „Hier wurden umgehend die notwendigen Maßnahmen für die Bars angeordnet.“
Grund für die festgestellten Überschreitungen waren installierte Lüftungsanlagen, die nicht ordnungsgemäß gewartet beziehungsweise aus Kostengründen überhaupt nicht im Betrieb waren. Nach Instand- beziehungsweise Ingangsetzung der Lüftung konnte der Weiterbetrieb zugelassen werden. „Es gab aber auch Einrichtungen, in denen zumindest im Gastraum kaum CO nachweisbar war und demnach die Inhaber alle die für den sicheren Betrieb notwendigen Maßnahmen getroffen hatten“, sagt Weigand.
Vorsicht Wasserpfeife Informativer FlyerDen jugendgerecht aufgemachten, informativen Flyer „Vorsicht Wasserpfeife“ gibt es kostenlos als PDF-Datei auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.bzga.de > Infomaterialien > Suchbegriff: Shisha. Die Bestellung des Flyers ist auch per E-Mail möglich unter order@bzga.de, Bestellnummer 31603002.
LWrp – LW 48/2017