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Landeskontrollverband erhöht Mitgliedsbeiträge

Eutergesundheit ist und bleibt ein Thema

Bei der Mitgliederversammlung des Landeskontrollverbandes Rheinland-Pfalz-Saar haben die Delegierten unter anderem einer Beitragserhöhung zugestimmt. Die Vertreterversammlung des LKV fand Mitte Juni am Standort der RUW in Fließem statt. Der Vorsitzende Manfred Zelder konnte viele Gäste begrüßen.

Neben der erhöhten Mitgliedsbeiträge ist auch die Eutergesundheit nach wie vor ein wichtiges Thema. Foto: Landpixel

Neben den pflichtgemäßen Regularien wie die Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2022 haben die gewählten Vertreter auf Vorschlag des Gesamtvorstandes den Mitgliedsbeitrag neu festgesetzt. Auch der LKV war und ist leider von massiven Kostensteigerungen z.B. für Energie, Kraftstoffe, Laborbedarf, EDV-Dienstleistungen und auch Lohnkosten betroffen. Diese Kostensteigerungen sind nicht durch Einsparungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen zu kompensieren. Ab dem 1. Oktober 2023 betragen die Beiträge je Kuh und Monat im Prüfverfahren, siehe Tabelle.

Betriebsbeiträge je Monat bleiben

Die Betriebsbeiträge je Monat bleiben unverändert. Der LKV betont, dass diese erste Anpassung der Mitgliedsbeiträge für die Milchleistungsprüfung seit zehn Jahren zwar unvermeidlich ist, trotzdem wird daran gearbeitet, die Milchkontrolle zukünftig stabil zu halten.

Der Vorstand plant, unter anderem eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern zur Erprobung von neuen Prüfmethoden einzurichten. Auf Basis der Ergebnisse sollen den Mitgliedern zusätzliche kosten- und arbeitszeitsparende Prüfmethoden angeboten werden. Zusätzlich musste während der Vertreterversammlung eine Nachwahl in den Gesamtvor- stand erfolgen, da das bisherige Vorstandsmitglied Ignaz Hontheim zurückgetreten war. Auf Vorschlag von Arla Foods wurde Andreas Meyers aus Üttfeld-Binscheid einstimmig gewählt.

Beim Thema Eutergesundheit wurden die Praxisseminare Eutergesundheit, die auf Betrieben durchgeführt wurden, gelobt. Um grundlegendes Basiswissen aufzufrischen und zu vertiefen hat der LKV in Kooperation mit dem Rindergesundheitsdienst Rheinland-Pfalz und Boehringer Ingelheim Vetmedica im Frühjahr Praxisseminare zur Eutergesundheit angeboten.

Wegen der schärferen Anwendungs- und Dokumentationspflichten für Antibiotika standen die Vermeidung von Mastitiden und das selektive Trockenstellen im Mittelpunkt. Aufgrund der großen Resonanz auf die Seminare und das gute Feedback plant der LKV eine Wiederholung.

Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sind ab diesem Jahr Tierhalter dazu verpflichtet, mit neuen Tiergruppen am Antibiotika-Monitoring teilzunehmen.

In Antibiothika-Monitoring weitere Tierarten integriert

Dazu zählen nun auch Milchkühe, Zukaufskälber, Zuchtsauen und Ferkel sowie Jung- und Legehennen. Die Anwendung der Antibiotika muss durch den Tierarzt gemeldet werden. Der Tierhalter ist nur verpflichtet, seine Nutzungsart und den durchschnittlichen Tierbestand zweimal im Kalenderjahr zum 14. Januar und zum 14. Juli zu melden, sowie eine Nullmeldung abzugeben, falls gar keine antibiotische Behandlung im Betrieb vorgenommen wurde. Die elektronische Meldung erfolgt über die Tierarzneimitteldatenbank (TAM) des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier).

lkv rlps – LW 25/2023