Wie können leichtverderbliche Lebensmittel in der Direktvermarktung und Hofgastronomie richtig gelagert werden? Worauf ist zu achten, um das eigene Hygienerisiko richtig zu analysieren und sachgerecht zu handeln?
Je nachdem, welche Lebensmittel in einem Betrieb hergestellt, behandelt und abgegeben werden, sind die von diesen ausgehenden Hygienerisiken für die internen Betriebsabläufe und in der Folge auch für Verbraucher unterschiedlich hoch. Somit ist der Umfang, in dem die gesetzlichen Hygieneforderungen anzuwenden sind, an der individuellen Situation des Unternehmens (Verderblichkeit der Produkte, Verarbeitungsprozesse, Vermarktungshäufigkeit und -umfang) auszurichten.
Das Gefährdungspotenzial selbst einschätzen
Die Verordnungen sehen vor, das jeweilige Gefährdungspotenzial zu berücksichtigen und die sich daraus ergebenden Sicherungsmaßnahmen mit der notwendigen Flexibilität anzuwenden. Daher enthalten die Verordnungen an mehreren Stellen anstelle konkreter Vorgaben Begriffe, wie „erforderlichenfalls", „geeignet", „angemessen" und „ausreichend“. Um sachgerecht handeln zu können, muss das eigene Hygienerisiko richtig analysiert werden.
Im Rahmen der diesjährigen Hygieneschulungen der Landwirtschaftskammer werden Maßnahmen zur praktischen Einschätzung des individuellen Hygienerisikos und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen besprochen. Es geht dabei um folgende Inhalte:
Wie in jedem Jahr wird das Hygiene-Fachthema mit einer Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz kombiniert. Über die Teilnahme wird ein Zertifikat ausgestellt.
Schulungstermine im südlichen Rheinland-Pfalz im Überblick:
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, gilt die Reihenfolge der Anmeldungen. Falls sich viele Teilnehmer melden, sind Ausweichtermine, auch für geschlossene Gruppen, an anderen Standorten, möglich.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der LWK gerne zur Verfügung: Tel.: 06 71 / 7 93 - 11 53 oder -11 62, Fax -17 153, E-Mail: EA@lwk-rlp.de.
lwk rlp – LW 1/2016