Nachdem am 15. Juni 2024 in der Nähe von Rüsselsheim ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet wurde, wurde zum Schutz vor einer Verbreitung dieser hochansteckenden Seuche im Radius von circa 15 Kilometern eine Restriktionszone gezogen, die auch über den Rhein nach Rheinland-Pfalz hineinragt. Dies betrifft die im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen Städte und Gemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler, Nackenheim, Nierstein, Oppenheim, Mommenheim, Klein-Winternheim sowie das Mainzer Stadtgebiet.
Die ASP ist eine virusbedingte Erkrankung der Haus- und Wildschweine und führt in der Regel zum Tod des infizierten Tieres, ist aber für andere Tier und den Menschen ungefährlich.
Virus ist äußerst widerstandsfähig
Für Menschen ist auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle. Speisereste sollten daher „wildschweinsicher“ in verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden. Das ASP-Virus unterscheidet nicht zwischen professioneller landwirtschaftlicher Schweinehaltung und Hobbytierhaltung und nicht zwischen alten und jungen, großen und kleinen Schweinen.
Leider ist das Virus so widerstandsfähig, dass es beispielsweise auch im Reifenprofil von Fahrzeugen oder an Kleidung oder Schuhen haften bleibt und so sehr schnell und sehr weit verschleppt werden kann. Ein weiteres Risiko stellen Lebensmittel aus nicht durcherhitztem Fleisch von infizierten Tieren dar (zum Beispiel Salami oder Rohschinken).
Was bedeutet der ASP-Ausbruch bei Wildschweinen in Deutschland? Allein ein ASP-infiziertes Wildschwein in Deutschland hat Folgen für alle Schweinehalter in ganz Deutschland. Einerseits gibt es ökonomische Auswirkungen, weil der komplette Marktablauf für Schweinefleisch durcheinandergewirbelt wird und es dort zu Verwerfungen kommt, nicht zuletzt infolge von Einfuhrsperren durch Drittländer. Andererseits gibt es teils erhebliche einzelbetriebliche Auswirkungen für die Betriebe, die im Restriktionsgebiet liegen.
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