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Liste förderfähiger Arbeitsmittel neu aufgestellt

Beantragung startet zum 15. Januar über Onlineportal

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat ihr bisheriges Prämiensystem überarbeitet und für das neue Jahr 2026 ausgebaut. Ab dem 15. Januar 2026 ab 10 Uhr löst das neue Prämiensystem das bisherige System ab. Und nicht nur die Anzahl der möglichen Prämien wurde erhöht, auch die Fördersumme hebt die SVLFG von 1 auf 4 Mio. Euro an. Unterstützt wird damit die Arbeitssicherheit in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, bei der Jagd und in Gartenbaubetrieben.

Funkgesteuerte Fällkeile helfen die Arbeit im Forst sicherer zu gestalten. Sie stehen in der Liste der förderfähigen Produkte der SVLFG. Foto: landpixel

Die Förderung kann bis zu 25 Prozent des letzten Jahresbeitrags an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft betragen. Für jedes Produkt gibt es einen maximalen Förderbetrag. Erstattet werden dann je Produkt bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten.

An der Förderperiode 2026 können alle Unternehmen teilnehmen – auch solche, die im vergangenen Jahr einen Zuschuss erhalten haben. Alle versicherten Unternehmen sollen laut SVLFG die Möglichkeit haben, am Prämiensystem teilzunehmen, wenn sie bereits einen Beitrag gezahlt beziehunsgweise in Rechnung gestellt bekommen haben. Unternehmen ohne Beitrag sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Pro Unternehmen kann ein Antrag gestellt werden. Da die Mittel im vergangenen Jahr schnell ausgeschöpft waren, lohnt sich eine zeitnahe Antragstellung. Die detaillierten Förderkonditionen für die in der Tabelle gelisteten Produkte können unter www.svlfg.de/praemiensystem eingesehen werden.

Antrag im Versichertenportal der SVLFG stellen

Am Ablauf selbst ändert sich im Vergleich zum bisherigen Verfahren nichts: Zunächst muss der Antrag über das Versichertenportal „meine SVLFG“ gestellt und die Förderzusage abgewartet werden. Wurde diese erteilt, kann das Produkt gekauft werden. Im Anschluss muss die Rechnung für die Förderung eingereicht werden, damit das Unternehmen den Zuschuss erhalten kann.

Zwingend notwendig für den Antrag ist die Registrierung auf dem Online-Versichertenportal der SVLFG. Eine analoge Antragstellung ist nicht möglich. Im Servicebereich der Berufsgenossenschaft findet sich der Menüpunkt „Prämiensystem Prävention“. Über das Postfach des Online-Portals können auch die Kaufbelege der angeschafften Prämien an die SVLFG übermittelt werden. Bei Fragen hilft das Team Präventionszuschüsse der SVLFG unter 0561/785-10479 oder über das Online-kontaktformular.

LW/age – LW 3/2026
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