2012 | Zur Sache | LW HEUTE

Lösung für Auswinterungsopfer

Die immensen Auswinterungsschäden haben auch Schwächen im Saatgutverkehrsrecht offengelegt. Viele Flächen mussten umgebrochen und neu gesät werden. Doch auf den großen Bedarf an Saatgut von Sommerungen war niemand vorbereitet, zumal der Anbau in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen ist und demzufolge Sommerungen kaum noch vermehrt werden. Hinzu kam, dass die Auswinterungsschäden zum Teil erst spät und nur allmählich sichtbar wurden. Viele Landwirte hatten gehofft, dass das Getreide nach dem Regen und den anziehenden Temperaturen noch ergrünen oder der Winterraps sich noch erholen würde. Doch diese Hoffnung erfüllte sich meist nicht.

Der Run auf das noch erhältliche Saatgut war dann groß und die Ware schnell ausverkauft. Der Handel hatte nur noch Konsumgetreide und musste den empörten Bauern erklären, dass dies nicht ausgesät werden darf. Die Genehmigung für eine Umwidmung von Konsumware in Behelfssaatgut, die der Hessische Bauernverband angeregt hatte, wäre eine gute Lösung gewesen. Doch sie hätte von der EU genehmigt und in Deutschland entsprechend umgesetzt werden müssen. Das hätte Wochen gedauert. Jetzt hat der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) auf Drängen des Bauernverbandes (siehe S. 20) die Möglichkeit eröffnet, eine erfolgte Aussaat von Konsumware nachträglich und zu moderaten Konditionen zu legalisieren. Damit haben der Bauernverband und der BDP sehr umsichtig auf die Notlage reagiert. Man könnte nur anmerken, hätte man früher gewusst, dass dies möglich ist… Es bleibt zu hoffen, dass die Krisengespräche zwischen Berufsstand und BDP, deren Ausgang man so gar nicht erwarten konnte, sozusagen als Nebeneffekt ein Impuls ist für Verhandlungen über eine vernünftige Nachbauregelung.

Cornelius Mohr – LW /2012