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Merkblatt zum Umgang mit krankem und verletztem Geflügel

Probleme erkennen und geeignete Maßnahmen einleiten

Um Geflügel fachlich und tierschutzkonform zu halten, wird heute ein fundiertes Wissen für die notwendige gesundheitliche Beurteilung der Tiere vorausgesetzt. Mit dem DLG-Merkblatt 477 „Umgang mit krankem und verletztem Haus- und Wirtschaftsgeflügel“ stelle die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) geflügelhaltenden Betrieben auf der Basis des geltenden Rechtsrahmens einen aktuellen Leitfaden hierzu zur Verfügung, so das Unternehmen in einer Pressemeldung.

Die Autoren des DLG-Ausschusses Geflügel gehen zunächst auf die Rechtsgrundlagen für den Umgang mit kranken und verletzten Tieren wie auch auf die tierschutzkonforme Betäubung und Tötung ein. Ein weiteres Kapitel fokussiere sich auf die Tierkontrolle mit Tierbeobachtung im Bestand, um schließlich ausführlich auf die notwendigen Maßnahmen einzugehen, wenn kranke oder verletzte Tiere im Bestand gefunden werden, so die DLG. Das Merkblatt gibt Tipps, welche Tiere zur Genesung in einem Separationsabteil untergebracht werden sollten und welche Anforderungen an ein solches Abteil zu stellen sind. Für die Frage, wann ein Tier notgetötet werden muss, ist eine Entscheidungshilfe formuliert und es sind Hinweise zu den Methoden einer tierschutzgerechten Betäubung und Tötung aufgeführt.

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Das 24-seitige DLG-Merkblatt 477 beschreibe detailliert, wie bei einer Nottötung vorzugehen sei und beziehe hierbei, neben den rechtlichen Grundlagen, sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch praktische Erfahrungen mit ein. Mit dieser Publikation solle dazu beigetragen werden, kranken Tieren länger anhaltende Schmerzen und Leiden zu ersparen und mögliche Vorbehalte und Unsicherheiten der verantwortlichen Personen beim Thema Nottötung abzubauen. Es ist unter www.dlg.org/merkblaetter kostenlos verfügbar. Weitere Infos: DLG-Fachzentrum Landwirtschaft, Susanne Gäckler, E-Mail: s.gaeckler@dlg.org.

LW – LW 2/2023