Beim Auslauf verschiedene Aspekte beachten

Bei der Neuplanung von Milchviehställen wird oft der Bau eines Auslaufs in Erwägung gezogen, wenn es keine Möglichkeit zur Weidehaltung gibt. Nur so kann die Maßnahme im Rahmen der Premiumförderung Zuschüsse erhalten.
Der Auslauf muss für ein Drittel der Milchkühe eine Fläche von 4,5 m²/Kuh bereithalten. Bei einer Herde von 120 Tieren bedeutet dies, dass eine Fläche von 180 m² als Auslauf hergestellt sein muss.
Dieser kann seitlich an einen geplanten Stall als zusätzlicher Laufgang angebunden werden. Die Entmistung mittels Schieber ist dann meist kein Problem. Wenn der Auslauf stirnseitig vorgesehen ist, muss die Entmistung über eine eigene quer laufende Schieberan­lage bewerkstelligt werden; oder
es käme als arbeitswirtschaftlich et-was ungünstigere Alternative die Schlepperentmistung in Frage. Vielleicht kann der Laufhof auch dazu dienen, verschiedene Alt- und Neugebäude miteinander zu verbinden. 
Auf jeden Fall muss diese Fläche auch als verunreinigte Fläche berücksichtigt werden, die in die Gülle zu entwässern und mindestens sechs Monate zu lagern ist. Es dürfen keine Abwässer aus dem Laufhof in die umliegenden Bereiche gelangen. Dies wird mit einer Aufkantung vermieden.
Möglicherweise wird jedoch die zusätzliche Fläche als Emissionsquelle gesehen und könnte gegenüber der nächsten Wohnbebauung zu Beeinträchtigungen führen. Dies ist im jeweiligen Fall genauer zu beurteilen. Wenn man bei der Ausrichtung noch Wahlmöglichkeiten hat, könnte die südöstliche Seite die angenehmste für die Tiere sein.
Nutzungsanreize wie beispielsweise Kuhbürsten, Tränken oder Heuraufen erhöhen die Attraktivität des Auslaufs. Der Auslauf sollte keine Sackgassen bilden und die Zu- und Abgänge sollten einen stressfreien Kuhbegegnungsverkehr ermöglichen.
Simone Hamann-Lahr,
Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz