Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit bietet Betroffenen einen umfassenden Schutz und vielfältige Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt auch für Parkinson durch Pestizide. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fasst Wichtiges darüber zusammen.
Auch wenn die Ursachen der Parkinson-Krankheit bisher nicht völlig geklärt werden konnten, bestätigte der Ärztliche Sachverständigenbeirat (ÄSVB), der als unabhängiges Gremium beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert ist, nach jahrelanger Prüfung den Verdacht, dass der Umgang mit bestimmten chemischen Pflanzenschutzmitteln ein Parkinson-Syndrom auslösen kann. Er hat daraufhin empfohlen, das Parkinson-Syndrom durch Pestizide als neue Berufskrankheit in die Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen. Das BMAS beabsichtigt die Aufnahme in der zweiten Jahreshälfte 2024.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die Erkrankung auch bereits vor Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden. Diese Anerkennung bietet den Betroffenen einen umfassenden Schutz und Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung.