Auf dem Seminar zur optimalen Verwertung von Pferdemist, organisiert vom Pferdesportverband Hessen (PSVH), dem Verein Ehemaliger Fachschulabsolventen Frankfurt-Höchst und dem Amt für den ländlichen Raum im Hochtaunuskreis, nahmen mehr als 250 interessierte Besucher grundlegende Informationen über die Auswirkungen düngerechtlicher Vorschriften, zum Bau von Lagerstätten für Mist und Jauche, zu Cross-Compliance-Kontrollen und zur Volumenreduzierung durch Kompostierung und verbrennungsfreie energetische Nutzung entgegen.
Geschäftsführer Robert Kuypers vom PSVH und Amtsleiter Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann begrüßten die Gäste. Wie Bretschneider-Herrmann ausführte, erhalte sein Amt regelmäßig Beschwerden von Bürgern und Behörden wegen unsachgemäßer Lagerung von Mist und er appellierte deswegen an die Pferdehalter, den Mist ordnungsgemäß zu lagern, zwischenzulagern und auszubringen.
Prof Dr. Dirk Winter von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen-Geislingen betonte in seinem Vortrag, dass die Einstreu für Pferdeboxen sowie die Nutzung und Entsorgung von Pferdemist für den Betriebsleiter eine besondere Herausforderung darstellt. Das trifft vor allem bei ganzjähriger Boxenhaltung zu. Bei dieser Haltungsform trägt ein optimales Stallklima und insbesondere die Einstreu zur Verhinderung von Atemwegserkrankungen bei.
Vorteilhafte Wirkung auf die Bodenfruchtbarkeit
Durch die rechtlichen Regelungen wird auch zukünftig die Verwertung von Pferdemist im Fokus stehen. Der Mist (Stapelmist, Rottemist, Mistkompost) ist ein Gemisch aus Einstreu (Stroh, Sägemehl, Hobelspäne, Trockengärrest) sowie Kot und Harn aus der Tierhaltung. Winter schilderte, dass der Mist im Grünland einen Frostschutzeffekt und einen Verbiss-Schutz bewirkt. Im Acker-, Pflanzenbau und Grünland hat der Mist die Vorteile, dass
Winter stellte fest, dass es viele Pferdehalter gibt, bei denen Beratungsbedarf besteht. Er nannte an dieser Stelle auch die folgenden Punkte, bei denen die Pferdehalter Informationen benötigen:
Ausreichende Rotte des Mistes anstreben
Pferdemist kann durch den hohen Strohanteil sehr trocken sein. Ein weiterer Nachteil ist, dass ein weites C:N Verhältnis vorliegt. Damit die vorgenannten Vorteile sich entsprechend auswirken empfiehlt sich die folgende Behandlung von Mist:
Aufbringung auf die Felder optimieren
Bei der Ausbringung auf den Feldern ist nach Winter zu beachten, dass die Aufbringungsmengen etwa 100 dt/ha betragen und der Mist gleichmäßig verteilt werden sollte. Auf Wiesen ist eine Aufbringung im Herbst möglich und grundsätzlich auch im zeitigen Frühjahr gegebenenfalls in Verbindung mit einer Kalkstickstoffdüngung (etwa 300 kg/ha) zur Bekämpfung von Parasiten.
Falls sich im Mist viel langes Stroh befindet, kann Mulchen sinnvoll sein.
Abgabegemeinschaft oder Nährstoffbörse gründen
Mit einem zielführenden Mistmanagement und einer entsprechenden Kompostierung auf den Betrieben kann Pferdemist als Nährstoff- und Humuslieferant im Ackerbau oder Grünland Lücken schließen und sinnvoll einsetzbar sein. Eine gemeinsame Organisation zur Verwertung und Abgabe von Pferdemist beispielsweise mit Unterstützung eines Maschinenringes oder von Lohnunternehmern im Sinne einer Abgabegemeinschaft mehrerer Pferdebetriebe oder einer Nährstoffbörse kann im Einzelfall durchaus sinnvoll und hilfreich sein.
Verlängerte Sperrzeiten und höhere Anforderungen
Dr. Jörg Hüther vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) erläuterte, dass mit der beschlossenen und am 1. Mai in Kraft getretenen Düngeverordnung verlängerte Sperrzeiten bei der Ausbringung von Mist und auch erhöhte Anforderungen an die betriebliche Lagerkapazität für Festmist vorgeschrieben sind. So dürfen Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Komposte nicht in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar aufgebracht werden.
Diese Sperrfrist gilt für alle mineralischen und organischen Düngemittel, die mehr als 1,5 Prozent N in der TM beinhalten. Betriebe, die Festmist oder Kompost erzeugen, haben sicherzustellen, dass sie jeweils mindestens die in einem Zeitraum von zwei Monaten anfallende Mistmenge betrieblich sicher lagern können.
Zwischenlagerung im Außenbereich
Eine Zwischenlagerung im Außenbereich ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate zwar zulässig. Sie darf aber nicht auf die erforderliche betriebliche Lagerdauer von zwei Monaten angerechnet werden. Außerdem muss auch die Zwischenlagerung im Außenbereich so gestaltet sein, dass Umweltschutzgüter (vor allem Boden und Wasser) durch Sickersäfte und Jauche nicht beeinträchtigt werden.
Der Platz, auf dem der Festmist auf landwirtschaftlichen Flächen gelagert wird, ist jährlich zu wechseln (Agrarzahlungen-Verpflichtungs-Verordnung § 4 Abs. 5). Es gehört zur guten fachlichen Praxis, den Mist zwecks besserer Verrottung auf möglichst kleiner Grundfläche zu lagern und dass nach der Lagerung auf der ehemaligen Lagerstätte eine Begrünung zugelassen oder eine Aussaat vorge-
nommen wird. Dadurch wird der verbliebene N auf der Lagerfläche genutzt. Das entsprechende Merkblatt des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen wird derzeit überarbeitet und nach dem Erscheinen wichtige Hinweise zur ordnungsgemäßen Zwischenlagerung geben.
Überbetriebliche Lagerung oder Containerdienst
Wenn die betriebliche Lagerkapazität nicht ausreicht, ist durch schriftliche vertragliche Regelungen mit einem Dritten sicherzustellen, dass der Mist überbetrieblich gelagert oder verwertet wird. Eine weitere Lösung ist es, durch die Inanspruchnahme von Containerdiensten die zwei Monate betriebliche Lagerung zu überbrücken. Falls im Betrieb eine Haltung auf Tretmist erfolgt, wird dies auf die Lagerkapazität angerechnet.
Neubau und Sanierung von Mistlagerstätten
Über den Bau von Lagerstätten für Mist und Jauche und auch über die Sanierung von Schäden und Abnutzungen bei Altanlagen referierte Bauberater und Architekt Dipl.-Ing. Gerhard Rasche von der Hessischen Landgesellschaft in Kassel. Für alle Planungen ist der Anfall der Mistmenge sehr wichtig. Pro Jahr fallen bei Großpferden rund 10 Tonnen und bei Ponys etwa 8 Tonnen Mist und Jauche an. Bei der Planung von Lagerstätten sind neben der Ermittlung des Bedarfes der Standort zu bestimmen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, die Baugenehmigung einzuholen, die Ausführungsvariante festzulegen, die Fördermöglichkeiten zu prüfen, die Ausschreibung und Vergabe der Aufträge zu berücksichtigen und die Baumaßnahmen durchzuführen.
Beim Bau von Lagerstätten (sogenannte JGS-Anlagen) für Jauche, Gülle, Mist und bei der Ausbringung dieser Wirtschaftsdünger sind die folgenden zahlreichen Gesetze und Verordnungen zu beachten, die eine sinnvolle Beratung erforderlich machen:
Rasche empfiehlt den Pferdehaltern, beim Bau und bei der Sanierung von Anlagen zertifizierte Fachunternehmen zu beauftragen.
Förderung von Mistlagerstätten
Beim Bau von Lagerstätten haben sich wasserundurchlässige Betonsohlen und Betonwände bewährt. Bei Mistplatten ohne Wände muss ein seitliches unkontrolliertes Ablaufen von Sickersäften verhindert werden.
Der Bau von Lagerstätten wird in Hessen zur Zeit gefördert. Ansprechpartner sind die Kreisverwaltungen und auch Rasche selbst informiert über die Förderkriterien. Einzelheiten sollten mit diesen Stellen besprochen werden. Die folgenden Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt werden:
Die Förderhöchstgrenzen für neue separate Lagerstätten für Festmist betragen:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent und bei besonders tiergerechter Haltung in Verbindung mit Pferdezucht bis zu 40 Prozent.
Bestandsschutz für Altanlagen
Gerhard Rasche erläuterte abschließend, dass die aktuellen Rahmenbedingungen grundsätzlich nicht neu sind, erfordern aber bei vielen Betrieben Handlungsbedarf. Insgesamt werden die Betreiberpflichten sich deutlich erhöhen und die Anlagen werden sich durch die Anforderungen verteuern.
Die Kontrollen werden zunehmen und Verstöße werden nach dem Fachrecht und nach Cross Compliance geahndet. Es gibt in Hessen ein Merkblatt zur „Ordnungsgemäßen Zwischenlagerung von Wirtschaftsgütern wie Stallmist im Außenbereich“.
Wärmegewinnung aus Mist durch Kompostierung
Von dem Unternehmen Native Power (NP) berichtete Heiner Cuhls über Verfahren, die aus dem Mist in einer verbrennungsfreien Heizung Wärme gewinnen und dabei den Mist zu einem wertvollen Nährstoff- und Bodendünger veredeln. Gleichzeitig findet dabei eine Volumenreduzierung des Mistes um bis zu 50 Prozent statt.
Ziel ist es, den Pflanzenbau, die Energiegewinnung und die Pferdehaltung miteinander zu verbinden. Das Verfahren ist für Betriebe gedacht, die sich eine Heizung selber bauen wollen. Dabei wird der Pferdemist-Biomeiler kontinuierlich aufgebaut. Täglich kommt frischer Mist hinzu . Wie Cuhls schilderte, wird nach zwölf Monaten die Lagerstätte wieder abgebaut und es kann der wertvolle Kompost-Wirtschaftsdünger (schwarzes Gold) gedüngt werden. Die erprobte Methode von Native Power liefert bis zu 65°C warmes Wasser, so Cuhls.
Ein ähnliches Verfahren wurde von NP auch für frischen Grünschnitt entwickelt. Der Biomeiler Klassik wird in einem Durchgang aus holzigem frischen Grünschnitt aufgebaut. Bei guter Vorbereitung dauert der Aufbau nicht länger als einen Tag. Der Anschluss an die Heizung erfolgt direkt über einen Plattenwärme-tauscher oder einen Pufferspeicher. Eine Wärmepumpe ist nicht erforderlich.
Über die Verfahren gibt es ein PDF Dokument zur Vorgehensweise (23 Seiten umfassende Information) und kann per E-Mail angefordert werden bei: heiner.cuhls@native-power.de. NP bietet auch Vorträge und Workshops an.
Jäger – LW 24/2020