Privater Pflegeschutz

Auch nach Inkrafttreten der Pflegereform 2017 kann nur eine private Vorsorge ausreichenden Schutz vor einer finanziellen Lücke im Pflegefall bietet. Die politisch gewollte Stärkung der Pflege zu Hause und die Veränderungen im stationären Bereich haben zu erheblichen Verschiebungen im Gefüge von Kosten, Leistungen und Eigenbehalten geführt. Dank der Flexibilität der Versicherer kann dem Rechnung getragen werden.
Wichtig ist, dass bereits in den unteren Pflegegraden ausreichende Leistungen zur Verfügung stehen; Gleiches gilt in den Pflegegraden 4 und 5 bei stationärer Unterbringung. Die aktuell gängigen Kompakttarife decken nicht alle hier benötigten Leistungen ab. Um allen Anforderungen zu entsprechen, bieten einige Versicherer eine Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 und die Wahlmöglichkeit bei einigen herausragenden Optionstarifen.
Einzelne Versicherer verzichten auf eine Gesundheitsprüfung durch Ausschluss bestimmter schwerer Vorerkrankungen. Nur wenige Gesellschaften bieten eine Einmalleistung von bis zu 10 000 Euro an – und das schon ab Pflegegrad 2. Für Handwerker gibt es sogar Einmalleistungen von bis zu 20 000 Euro.
Eine weitere Besonderheit bietet die Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2. Mit dieser Option zahlt der Versicherte im Pflegefall keine Beiträge mehr. Eine weitere Option stellt die sogenannte "Höherversicherung" dar: Je früher der Kunde einsteigt, desto geringer ist der Beitrag und er erhält die Option, auf Veränderungen im Leben zu reagieren. In diesen Fällen kann der Kunde die Leistung seiner Pflegevorsorge anpassen.
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung bietet zudem die Möglichkeit, mit Förderung vom Staat für relativ wenig Geld etwas gegen die drohende Finanzierungslücke im Pflegefall zu tun.
Weitere Auskünfte sind unverbindlich und neutral bei den Versicherungsmaklern der Bauernverbände MS Gießen und MSU Landau erhältlich.  
Joachim Müller, MSU Versicherungsmakler