Zum seit Wochen diskutierten Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) wird die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat in Kürze eine Änderung der entsprechenden Delegierten Verordnung zuleiten. Davon geht derzeit das Bundeslandwirtschaftsministerium aus. Wie das Ministerium dem LW auf Anfrage am Dienstag (7. Februar) weiter mitgeteilt hat, können beide Institutionen dann innerhalb einer Frist von zwei Monaten eventuelle Einwände geltend machen und die Verordnung als Ganzes ablehnen. Machen Rat und EP keine Einwände geltend, kann die Verordnung dagegen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Der aktuelle Entwurf der Verordnung sieht laut Bundeslandwirtschaftsministerium vor, dass die darin vorgesehenen Änderungen zum Greening für Beihilfeanträge für die Kalenderjahre ab dem 1. Januar 2018 gelten sollen. Zwar solle den Mitgliedstaaten auch die Option eröffnet werden, diese Änderungen bereits auf die Beihilfeanträge für das Jahr 2017 anzuwenden. Eine entsprechende Regelung für Deutschland sei durch das Bundeslandwirtschaftsministerium aber nicht vorgesehen.