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Preisverfall bei Fichte – Holzmarkt zusammengebrochen

Jahreshauptversammlung 2020 der FBG Burghaun

Der Wald, dem in letzter Zeit Wassermangel, Schädlinge und Pilze arg zusetzen, die Holzvermarktung sowie der Beitritt zu einer neugegründeten Holzvermarktungsorganisation in Osthessen standen im Mittelpunkt der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Burghaun im Eiterfelder Bürgerhaus.

Zusätzliche Waldschutzmaßnahmen wie das Verbringen von Käferholz in nicht gefährdete Bereiche, das Häckseln oder Verbrennen (im Bild) von Rinde- und Astmaterial wird mit 10 Euro je Festmeter Schadholz gefördert. Foto: Burkhardt

Wurde der Wald bislang sowohl als Spardose und Einnahmequelle von Privatwaldbesitzern, Stadt- und Gemeindekämmerern angesehen, so treibt er ihnen mittlerweile Sorgenfalten auf die Stirn. Wenn sich die Situation nicht entspanne, entwickle sich der Wald zu einem Zuschussgeschäft, so der FBG-Vorsitzende, der Eiterfelder Bürgermeister Hermann-Josef Scheich.

Durch extremen Borkenkäferbefall bei der Fichte fällt massenweise Kalamitätsholz an, das zu Aufnahmestaus bei Sägewerken führt. FBG-Geschäftsfüher Axel Semmler sprach gar von einem zusammengebrochenen Holzmarkt mit erheblichem Preisverfall bei der Fichte. In der Selbstwerbung des Naturproduktes müssten Waldbesitzer beim Holzverkauf mittlerweile je nach Sortiment und Abzug der Kosten zwei bis fünf Euro je Festmeter drauflegen.

Wer Käferholz unverzüglich fälle, dieses aufarbeite und wenn möglich in nicht gefährdete Bereiche verbringe, könne eine Förderung nach der Extremwetter-Richtlinie Wald von 4,80 beziehungsweise 10 Euro je Festmeter erhalten. Diesbezüglich wurden in der FBG Anträge mit einer Gesamtfördersumme von über 89 000 Euro gestellt. Gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 mit verkauften 14 328 Festmetern zu 825 467 Euro wurden 2019 laut Semmler 24 934 Festmeter zu 789 787 Euro umgesetzt. Er dankte insbesondere dem Forstamt Burghaun, dessen stellvertretendem Leiter Jürgen Dickert sowie den Revierleitern für deren maßgebliche Unterstützung insbesondere in einer schwierigen Zeit der Holzvermarktung.

Eine solche darf Hessen-Forst aus kartellrechtlichen Gründen für Waldeigentümer mit einer Fläche ab 100 Hektar ab 1. Januar 2021 nicht mehr übernehmen. Für alle anderen FBG-Mitglieder endet sie mit Ablauf des Jahres 2022. Gründe, die zu einem Beschluss in der Jahreshauptversammlung dazu führten, der neugegründeten Holzvermarktungs-Organisation Osthessen (HVO) mit Sitz beim Kreisbauernverband Fulda-Hünfeld in Petersberg beizutreten.

Sowohl Vorsitzender Scheich als auch Geschäftsführer Semmler baten zuvor, einem solchen Schritt zuzustimmen und erläuterten die entsprechende Satzung. Der neuen HVO mit dem Schwerpunkt der überregionalen Holzvermarktung gehören die FBG Hessische Rhön, Neuhof, Fulda, Schlitz, Burghaun und Niederjossa-Haunetal an. Sie befinden sich allesamt in den sich angrenzenden Forstamtsbereichen Fulda, Hofbieber und Burghaun. Nicht durchgesetzt hatte sich eine HVO Rhön-Vogelsberg-Burgwald, quasi einmal quer durch Hessen, die die Osthessen ablehnten.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit geht weiter

Stellung zur weiteren Zusammenarbeit zwischen den Waldbesitzern und der Forstbehörde, die alsbald beziehungsweise in zwei Jahren keine Vermarktung mehr vornehmen darf, bezog Burghauns Forstamtsleiter Sebastian Keidel. Die forsttechnische Betreuung wie das Auszeichnen des Holzes, die Organisation der Holzernte bis hin zur Abfuhrkontrolle bleibe erhalten, wenn dies von den Besitzern gewünscht werde. Vorsitzender Scheich hob mit einem besonderen Dank an das Forstamt Burghaun die bisherige kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit heraus. Gerade nach Schadereignissen wie nach Windwürfen, Käferholz und so fort habe sich diese bewiesen. Sie sollte mit dem Beitritt der FBG zur HVO in vertrauensvoller Abstimmung weiter funktionieren.

Forstamtsleiter Keidel betonte, wenngleich sich Hessen-Forst aus der Holzvermarktung zurückziehen müsse, halte Hessen am Einheitsforstamt fest. In seinen Ausführungen zur aktuellen Forstwirtschaft befasste er sich mit dem Waldschutz. Er riet zu einem schnellen Einschlagen, Aufarbeiten und Verbringen von Käferholz, das bisher in großer Menge anfiel, aus dem Wald. Auch 2021 werde der Käfer eine große Rolle spielen, ist er sich sicher.

Mäuse und Schadbuchen im Blick behalten

Im Blick behalten sollten die Waldeigentümer das Aufkommen von Mäusen sowie brüchige Schadbuchen, insbesondere auch im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Wegen Gefahren beim Fällen sollte man dieses Fachleuten überlassen. Mittlerweile angekommen sei im Forstamtsbereich das Ahorntriebsterben. Mehltau an Eichen sei ebenso ein Thema wie der seit 2017 im Forstamtsbereich vermehrt auftretende Eichenprozessionsspinner. Komme man mit dessen Brennhaaren in Berührung, etwa durch Aufwirbeln beim Sägen, könne man gesundheitlichen Schaden davontragen, machte Keidel aufmerksam.

Er wies unter anderem auf Fördermaßnahmen sowie finanzielle Hilfen für Waldbesitzer hin und gab Informationen zur Holzvermarktung. Die Fichte „mit einer mengenmäßig unglaublich angefallenen Masse“ bleibe mit ihrem Überangebot ein Sorgenkind. Nicht mehr so stark wie in den letzten Jahren nachgefragt sei Laubholz. Wertvolle Stämme wie etwa bei der Eiche sollten durch Fachleute ausgehalten und nicht zu Brennholz verarbeitet werden. Ab Januar 2021 beginne die mobile Waldbauernschule mit neuen Lehrgängen.

bh – LW 45/2020