Die Reben haben den kalten Februar überwiegend gut überstanden und auch der Frostnacht zum 18. April getrotzt. Nachdem die Weinberge, einige Tage später als im langjährigen Mittel, in allen Lagen gleichmäßig ausgetrieben sind, steht jetzt die erste Rebschutzbehandlung bevor. Entscheidend für den Termin der ersten Spritzung ist die Bekämpfungsnotwendigkeit von Oidium. Alles hängt von den Launen des Wetters ab, aber Kontrollgänge und Planungen sind wichtig, um die Reben kostengünstig und wirksam gesund zu erhalten.
Die Rebblüte wird nicht vor dem 5. bis 10. Juni erwartet. Wer zur Traubenauflockerung Bioregulatoren einsetzen möchte, sollte das Rebstadium „50 bis 70 Prozent gefallene Blütenkäppchen“ anstreben. Keinesfalls darf die Entblätterung der Traubenzone kurz nach der Blüte verpasst werden, weil allein dadurch in den Vorjahren 40 bis 50 Prozent Wirkungsgrad gegen Botrytis erreicht wurde.
Gute Praxis ist es, vor der Blüte mit Kontaktfungiziden zu arbeiten und in der Blüte bei feucht-heißer Witterung tiefenwirksame Fungizide einzusetzen. Die Rebenperonospora ist ein sehr anpassungsfähiger Pilz, der rasch Resistenzen entwickelt, was es zu vermeiden gilt. Experten raten, jede Wirkstoffgruppe nur einmal jährlich einzusetzen. In Deutschland wirken noch viele Mittel, die im Ausland durch unklugen Einsatz bereits „verheizt“ wurden. Dies sollten Betriebsleiter bedenken, die den Rebschutz unter Minimalkosten durchführen möchten. Alles wäre so einfach, wenn die Spritzungen nach einem gemeinsam abgestimmten Programm erfolgen würden. Leider verursachen ungeschützte Reben oft Oidiumbefall, der ganze Gewanne belasten kann. Es gilt, die Warndienstaufrufe der Weinbauberatung zu beachten, die rät, im Zeitraum „Letzte Vorblüte“ bis zum „Hängen der Trauben“ keine Sparsamkeit zu üben.
Bettina Siée – LW /2012