Für Photovoltaikanlagen gelten neue Sätze bei der Einspeisevergütung. Die Übergangsfrist für PV-Anlagen nach der alten Vergütung lief bis September. Nun stellt sich die Frage, ob sich neue Anlagen zur Solarstromerzeugung bei den neuen Einspeisesätzen noch rechnen. Dies analysiert Dr. Mathias Schindler von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
In der Übersicht erfolgt ein Vergleich der alten Vergütungssätze für die Stromeinspeisung mit den aktuellen Vergütungen. Neu im Programm sind die Abgrenzungen. Wurde früher bei 30 kWpeak, bei 100 kWpeaK und bei 1 MWpeak der Vergütungssatz geändert, so kennt die neue Vergütungsregelung die Grenzen von 10 kWpeak, was einer Abgrenzung zwischen den privaten Anlagen auf Einfamilienhäusern und gewerblichen Nutzern eher entspricht als die früheren Grenzwerte, 40 kWpeak und 1 MWpeak.
Auf die Schnelle wurden die Vergütungen zunächst um 20 bis 32 Prozent gekürzt und mit zusätzlichen Kürzungen um ein Prozent pro Monat ging es bis Oktober weiter. Auch künftig wird es weitere Kürzungen geben. Diese sind zunächst auch mit einem Prozent pro Monat vorgesehen, werden aber wahrscheinlich in Abhängigkeit vom bisherigen Ausbau der Anschlussleistung höher ausfallen.
Abgrenzungen geändert
Für den Bereich der Privaten, also bis 10 kWpeak (das sind etwa 100 m2 Dach- beziehungsweise circa 85 m2 nutzbare Fläche), wurde die Vergütung bis Oktober auf 18,36 Cent/kWh gekürzt. Verglichen mit den Kürzungen in anderen Größenbereichen fällt sie damit noch moderat aus, denn im Bereich zwischen 10 und (bisher) 30 kWp werden die garantierten Vergütungen auf 15,53 Cent (minus 29 Prozent) gesenkt. Stärker trifft es die noch größere Dachflächenanlagen, bei denen die Vergütung um bis zu 34 Prozent abgesenkt wird. 12,71 Cent je kWh ist die neue Vergütung für die Freiflächenanlagen, die unabhängig von Größe und Einstufung (Konversions- oder Trassenbegleitfläche) einheitlich ausgestaltet wird.
Den ganzen Beitrag können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen.