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Regelungen für ausländische Saisonkräfte

Das Bundeskabinett hat am 10.06.2020 ein vom BMEL neu gefasstes Konzeptpapier zur Einreise und Beschäftigung ausländischer Saisonkräfte verabschiedet. Dieses gilt ab dem 16.06. und bis einschl. 31.12.2020. Saisonkräfte aus EU-Staaten und assoziierten Schengen-Staaten können wieder ohne vorherige Anmeldung im DBV-Meldeportal einreisen, sowohl mit dem Flugzeug als auch auf dem Landweg. Im Zuge dessen wird das DBV-Meldeportal zum 16.06. eingestellt bzw. auf ein Informationsportal umgestellt. Saisonkräfte aus Drittstaaten können im Rahmen der geltenden Einreisebestimmungen einreisen. Ein Gesundheitscheck ist künftig ebenso wenig vorgeschrieben wie eine 14-tägige Quarantänepflicht; es gelten die landesrechtlichen Bestimmungen. Weiterhin gelten die Bestimmung zur Teameinteilung sowie sonstige Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben in den Unterkünften und beim Arbeiten. Die Zahl der neu eingereisten Saisonkräfte ist bei der örtlichen Gesundheits- und der Arbeitsschutzbehörde zu melden und zur Nachverfolgbarkeit bei Infektionen Listen mit An-/Abreisedaten, Teameinteilung sowie Kontaktdaten der Saisonkräfte zu führen.

Hessischer Bauernverband – LW /2020