Das Bundeskabinett hat am 10.06.2020 ein vom BMEL neu gefasstes Konzeptpapier zur Einreise und Beschäftigung ausländischer Saisonkräfte verabschiedet. Dieses gilt ab dem 16.06. und bis einschl. 31.12.2020. Saisonkräfte aus EU-Staaten und assoziierten Schengen-Staaten können wieder ohne vorherige Anmeldung im DBV-Meldeportal einreisen, sowohl mit dem Flugzeug als auch auf dem Landweg. Im Zuge dessen wird das DBV-Meldeportal zum 16.06. eingestellt bzw. auf ein Informationsportal umgestellt. Saisonkräfte aus Drittstaaten können im Rahmen der geltenden Einreisebestimmungen einreisen. Ein Gesundheitscheck ist künftig ebenso wenig vorgeschrieben wie eine 14-tägige Quarantänepflicht; es gelten die landesrechtlichen Bestimmungen. Weiterhin gelten die Bestimmung zur Teameinteilung sowie sonstige Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben in den Unterkünften und beim Arbeiten. Die Zahl der neu eingereisten Saisonkräfte ist bei der örtlichen Gesundheits- und der Arbeitsschutzbehörde zu melden und zur Nachverfolgbarkeit bei Infektionen Listen mit An-/Abreisedaten, Teameinteilung sowie Kontaktdaten der Saisonkräfte zu führen.
Hessischer Bauernverband – LW /2020