Die Basis für einen sorglosen Ruhestand ist eine lebenslange Rente, die die Grundbedürfnisse eines Menschen abdeckt. Angestellte zahlen automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein, Selbstständige können dies freiwillig tun. Doch damit ist nur der Grundstock gelegt. Das Fundament für die Altersvorsorge sind Beiträge, die man sich leisten kann.
Eine private Basis-Rente kann sowohl als Ersatz für die gesetzliche Rente genutzt werden als auch als attraktive Zusatzversorgung. Um die monatliche Belastung möglichst gering zu halten, kann man eine niedrige laufende Beitragszahlung vereinbaren und diese in guten Jahren durch Sonderzahlungen ergänzen. Letzteres senkt auch die Steuerlast bei hohen Einkünften, und in den Jahren, in denen das Geschäft nicht so gut läuft, wird zumindest die Grundversorgung gesichert. Die steuerliche Förderung der Basis-Rente ist denkbar einfach. Der Beitrag zur Basis-Rente gehört in der Einkommensteuererklärung zu den sogenannten steuerlich geförderten Altersvorsorgeaufwendungen (Anlage „Vorsorgeaufwand“). Dazu gehören auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zu den landwirtschaftlichen Alterskassen. Für die Altersvorsorgeaufwendungen kann jeder Steuerpflichtige pro Jahr 20 000 Euro aufwenden. Gemeinsam veranlagte Ehepaare oder Lebenspartnerschaften haben entsprechend gemeinsam einen Betrag von 40 000 Euro. Der zur Verfügung stehende Freibetrag wird jedoch durch diese Beiträge verringert. Eine steuerliche Förderung ist nur an wenige Voraussetzungen geknüpft. Die Beitragszahlung kann flexibel gestaltet werden – es gibt keine Mindestbeiträge und keine Verpflichtung zur laufenden Beitragszahlung. Einzige Einschränkung ist, dass die Altersrente aus der Basis-Rente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden darf.
Joachim Müller, MSU