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Reserve für Extremhochwasser in der Hördter Rheinaue

Wie geht es weiter?

Die außergerichtlichen Verhandlungen zwischen dem NABU und der SGD Süd verlaufen in konstruktiver Weise und sehr zielorientiert. Es erscheint realistisch, dass schon zum Jahreswechsel 2026/2027 hinsichtlich der Realisierbarkeit der für den Deichbau wichtigsten Maßnahmen eine Einigung erreicht werden kann, dies teilte Anfang Oktober die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in einer Pressemeldung mit.

Die vorhandenen Ackerflächen in der Hördter Rheinaue sind allein aufgrund ihrer Lage erschwert zu bewirtschaften. Wildschweine sind ein Problem. Foto: Setzepfand

Bis dahin soll geklärt werden, dass und unter welchen Maßgaben der Deichbau inklusive der zugehörigen Vorhabenbestandteile wie Schöpfwerke, gerade aber auch der vor Ort und in der Region wichtigen Baustraße grundsätzlich durchgeführt werden kann. Wesentlicher Punkt des weiteren Austauschs stellt die Gestaltung der „ökologischen Flutungen“, die damit verbundene Reduzierung des Eingriffs und möglicher Kompensationen dar. Der NABU steht dem Hochwasserschutz nicht entgegen, sieht aber den Eingriffsumfang und die Kompensationsplanung sehr kritisch. Eine weitergehende Einigung beider Seiten erscheint aber auch in dieser Hinsicht möglich. Eine solche setzt dann auch voraus, dass andere im bisherigen Planungs- und Genehmigungsverfahren Beteiligte wie Landesforsten, Naturschutzverwaltung sowie die betroffenen Kommunen und Landwirtschaft in die modifizierte Planung eingebunden werden. Die dazu erforderlichen Gespräche sollen zeitnah aufgenommen werden.

Einigung bis Jahresende in Sicht?

Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Klage kann gegenwärtig kein Vollzug von planfeststellungsgegenständlichen Maßnahmen erfolgen. Durch die zum Jahreswechsel anvisierte Klärung zum weiteren Vorgehen soll eine Vollziehbarkeit in abgestimmtem Umfang zu Deichbau, Baustraße und Schöpfwerken eingeleitet werden.

Voraussetzung wäre, dass der NABU sich dann dazu bereit erklärt, keinen Eilantrag gegenüber einer dazu von der Genehmigungsbehörde zu erstellenden Sofortvollzuganordnung zu stellen.

Sollte eine derartige Einigung mit dem NABU zum Jahreswechsel erzielt werden können, muss mit einer Vorbereitungszeit von rund zwei Jahren für Detailvermessung, Ausführungsplanung, erforderliche Abstimmungen, insbesondere mit dem LBM wegen der betroffenen Straßenanschlüsse und Vergabeverfahren gerechnet werden, bevor erste Baumaßnahmen vor Ort in die Umsetzung kommen können. Hierbei stünde dann die Realisierung der Baustraße im Vordergrund. Mit einem Baubeginn wäre folglich derzeit frühestens Anfang 2029 zu rechnen.

Vor einem Jahr wurde der Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Reserveraums Hördter Rheinaue

offiziell erlassen, schrieb die Kreisverwaltung Germersheim damals. Damit kann ein zentrales Projekt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Region Südpfalz Wirklichkeit werden. Ziel des Vorhabens ist es, bei extremen Hochwasserereignissen kontrollierte Überflutungen zu ermöglichen und Schäden in den umliegenden und weiter rheinabwärts gelegenen Gebieten zu vermeiden.

890 ha für das 200-jährige Hochwasser

Der Reserveraum erstreckt sich über rund 890 ha und bietet ein Rückhaltevolumen von über 35 Mio. Kubikmetern. Neben einer neuen rückwärtigen Deichlinie umfasst das Vorhaben auch Anpassungen am Binnenentwässerungssystem sowie Bauwerke zur Flutung und Entleerung. Innerhalb des Retentionsraums sind ökologische Flutungen vorgesehen, die zur Aufwertung der Auenlandschaft beitragen und Lebensräume für gefährdete Arten wie den Kammmolch verbessern sollen.

Der NABU hat Anfang November 2025 eine Klage gegen den Reserveraum für Extremhochwasser eingereicht. Vor allem die Baumaßnahmen und die Flutungen sehen die Naturschützer kritisch, da dadurch seltene Tierarten verloren gehen könnten. Weiterer Kritikpunkt war, dass die hydrologischen Auswirkungen des Klimawandels nicht berücksichtigt wurden.

Seit Frühjahr 2026 ruht die Klage und wie zuvor berichtet, suchen SGD Süd und der NABU nach Lösungen. Ob dabei die Landwirtschaft angehört wird, das ist noch unklar. Laut Susanne Gronimus von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz waren die Landwirte vor einem Jahr enttäuscht über den Planfeststellungsbeschluss. Denn es wurden bereits Kompensationsflächen eingeplant, die im jahrelangen Moderationsverfahren nicht mit den Landwirten abgesprochen waren. Auch die von den Landwirten geforderten Verbesserungsmaßnahmen auf den noch zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehenden Flächen, konkret geht es um das Auffüllen von Senken, wurde vom Artenschutz kassiert und kam nicht in den Planfeststellungsbeschluss.

sgd, zep – LW 42/2026