Die diesjährige Rapsaussaat gestaltet sich schwierig. Erst war es zu trocken mittlerweile ist es in einigen Gebieten Nordhessens sogar zu nass, um auf die Flächen zu fahren. Während einige Rapsanbauer ihren Raps schon früh ausgesät haben, haben andere abgewartet, um der Saat ein besseres Auflaufen zu ermöglichen. Welche Taktik die bessere ist, wird sich zeigen. Sicher scheint aber bereits jetzt ein vielerorts ungleichmäßiger Feldaufgang, was die Schädlingsüberwachung erschwert und schwieriger zu führende Bestände zum Ergebnis hat.
Um den Schädlingshauptzufug zu erkennen und die richtigen Entscheidungen bezüglich der Bekämpfung zu treffen, ist es unerlässlich die Rapsflächen direkt nach der Aussaat regelmäßig und in geringen Zeitabständen (zweimal wöchentlich) zu kontrollieren. Beim Gelbschalenmonitoring sollte beachtet werden, dass der Rapserdfloh nicht von der gelben Farbe angezogen wird. Es handelt sich hierbei um eine Aktivitätsmessung auf dem Schlag und nicht zwingend um eine Messung des Zuflugs. Anders ist dies beim schwarzen Kohltriebrüssler.
Rapsschläge engmaschig überwachen
Generell sollten mehrere Gelbschalen pro Schlag mit einem Abstand von 25 bis 30 m vom Feldrand aufgestellt werden, um einen besseren Überblick über die Befallssituation zu erhalten. Um die Oberflächenspannung des Wassers zu brechen und somit das Entweichen der Schädlinge aus den Gelbschalen zu verhindern, muss dem Wasser ein Tropfen Spühlmittel zugesetzt werden. Zusätzlich schützt ein Gitter auf den Gelbschalen größere Insekten, insbesondere Bienen und Hummeln, vor dem Ertrinken.
In der Regel ist der Schädlingsdruck je nach Anbaudichte und Höhenlage regional unterschiedlich, sodass keine allgemeingültige Behandlungsempfehlung ausgesprochen werden kann. Es ist vielmehr erforderlich den Schädlingsdruck schlagweise zu überprüfen und anhand von gültigen Bekämpfungsrichtwerten die Notwendigkeit einer Maßnahme abzuleiten. Um einen besseren Überblick in der eigenen Region zu erhalten, führen die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) in Rheinland-Pfalz ein umfangreiches Monitoring durch (auch in Hessen gibt es Standorte). Die erhobenen Daten sind auf den ISIP-Seiten (www.isip.de) im Bereich „Entscheidungshilfen“ zu finden.
Kleiner Kohlfliege ackerbaulich begegnen
Die kleine Kohlfliege verursacht eher selten wirklich wirtschaftliche Schäden im Raps. In Abhängigkeit von der vorangegangenen Witterung befällt die für Schäden relevante dritte Generation der kleinen Kohlfliege die Rapspflanzen ab Ende August, kann jedoch bis in den Oktober aktiv sein. Die adulten Weibchen legen ihre Eier im Bereich des Wurzelhalses ab. Nach zirka einer Woche schlüpfen die weißlichen, bis 9 mm langen Larven, die dann am Wurzelhals und der Wurzel fressen. Der entstehende Schaden geht somit stets von den Larven aus.
Befallene Pflanzen wachsen nur zögerlich, welken und können durch Frosteinwirkung schneller auswintern, was ausgedünnte Bestände zur Folge hat. Anders wie bei vielen anderen Rapsschädlingen gibt es keine Schadschwelle, da das Auftreten der Fliege nur schwer ermittelt werden kann. Wegen der Mobilität der kleinen Kohlfliege und Lage der Larven in bis zu 5 cm Bodentiefe steht auch keine aktive Bekämpfungsmöglichkeit zur Verfügung. Lediglich die insektizide Saatgutbeize Lumiposa mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole bietet einen gewissen Grundschutz und erzielt im Idealfall Wirkungsgrade um zirka 60 Prozent. Somit muss erhöhtes Augenmerk auf ackerbauliche beziehungsweise indirekte Maßnahmen gelegt werden:
Rapserdfloh ist wichtigster Schädling im Herbst
Der Rapserdfloh ist sowohl wirtschaftlich als auch von seiner Verbreitung wesentlich bedeutsamer als die kleine Kohlfliege und somit der wichtigste Schädling im Herbst. Sowohl der adulte Käfer wie auch die Larven verursachen Schäden, was eine Besonderheit unter den Rapsschädlingen darstellt. Die Resistenzsituation beim Erdfloh ist derart angespannt, dass klassische Pyrethroide im besten Fall nur noch unzureichende Wirkungsgrade erzielen oder gar bei nachgewiesenen Super Knockdown-Resistenzen (Super KDR) praktisch vollständig versagen. Eine normale KDR beruht auf einer einzelnen Genmutation im Natriumkanal der Nervenzellen des Rapserdflohs. Bei der Super KDR kommen weitere Mutationen hinzu.
Besonders schwerwiegend ist der Käferfraß (siebartiger Lochfraß) in den frühen Wachstumsstadien direkt nach dem Auflaufen an den Keimblättern. Bei massenhaftem Auftreten des Schädlings und gleichzeitig schlechten Wachstumsbedingungen für den Jungraps ist das Schadpotenzial enorm und kann nicht selten zum Totalausfall führen. Der Bekämpfungsrichtwert von 10 Prozent Blattflächenverlust durch den Lochfraß des Käfers ist in BBCH 10-12 auschlaggebend.
Resistente Erdflöhe erfordern umfassende Maßnahmen
Aufgrund der beschriebenen Resistenzsituation bei adulten Erdflöhen ist eine zuverlässige Bekämpfung von Auflaufen bis 2-Blattstadium mit den üblichen Pyrethroiden schlicht nicht mehr ausreichend möglich, sodass vorbeugende Maßnahmen, die Insektizidbeize Buteo Start und die Notfallzulassung des Wirkstoffs Cyantraniliprole (Minecto Gold beziehungsweise Exirel) von besonderer Bedeutung sind:
Ab dem 3-Blattstadium ist der Raps der kritischen Phase entwachsen, sodass Fraßschäden durch adulte Erdflöhe in der Regel tolerierbar sind. Der Hauptschaden erfolgt nun durch den Minierfraß der Larven in Stängel und Blattstiele sowie im Verlauf des Winters am Vegetationskegel der Rapspflanzen. Die entstandenen Eintrittspforten erhöhen zusätzlich die Auswinterungsgefahr und das Infektionsrisiko mit Krankheitserregern (z.B. Phoma).
Befall mit Erdflohlarven ermitteln
Um den Befall mit Erdflohlarven zu ermitteln, müssen mindestens 25 Einzelpflanzen repräsentativ der Fläche entnommen und sämtliche Blattstiele und Stängel aufgeschnitten werden. Nur so können die Larven ausgezählt werden. Ab dem 6-Blattstadium gilt als Bekämpfungsrichtwert ein Befall von ≥ 3 Larven/Pflanze in schwachen Beständen beziehungsweise ≥ 5 Larven/Pflanze in starken Beständen. Folgende Möglichkeiten ergeben sich zur Larvenbekämpfung.
Aktuelle Notfallzulassungen nach Artikel 53 zur Rapserdfloh-Bekämpfung (Adulte + Larven) sind:
In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt ist zu oben genannter Anwendung eine zweite, zusätzliche Behandlung zulässig:
In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt ist zu oben genannter Anwendung eine zweite, zusätzliche Behandlung zulässig:
Durch die Notfallzulassungen von Minecto Gold und Exirel steht mit Cyantraniliprole ein Wirkstoff aus einer anderen Wirkstoffklasse (Diamide) zur Verfügung. Somit ist ein gewisses Resistenzmanagment möglich, was den entstandenen Resistenzdruck reduzieren kann. Entscheidend ist das richtige Timing (Larven im Blattstiel) und eine gute Benetzung der Blattstiele auch in üppigen Beständen. Auf keinen Fall sind Aufwandmengen zu reduzieren.
Thomas Schoch, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz – LW 38/2026