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Restriktionszonen in Hessen erneut erweitert

Zahlreiche Landkreise betroffen

Die Restriktionsgebiete in Hessen aufgrund Fällen von Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurden nochmals ausgeweitet. Foto: Landpixel

Seit Jahresbeginn hat es in Baden-Württemberg, dem Saarland und Rheinland-Pfalz 27 Fälle der Blauzungenkrankheit gegeben. Die neuen Fälle sind zuletzt wieder näher an die hessische Landesgrenze herangerückt. Wie das hessische Landwirtschaftsministerium am Montag dieser Woche gegenüber dem LW erklärte, mussten die bisherigen Sperrgebiete deshalb um die Landkreise Limburg-Weilburg, Hochtaunus, Rheingau-Taunus, Main-Taunus, Offenbach, Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Gießen, Wetterau, Main-Kinzig sowie die kreisfreien Städte Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden erweitert werden. Auch der Kreis Waldeck-Frankenberg ist betroffen, hier jedoch nur die Gemeinden Allendorf, Battenberg, Bromskirchen, Burgwald, Frankenberg, Gemünden, Haina, Hatzfeld und Rosenthal. Im Kreis Fulda liegen ebenfalls einzelne Gemeinden im Restriktionsgebiet: Bad Salzschlirf, Großenlüder, Hosenfeld, Neuhof, Flieden und Kalbach. Im Schwalm-Eder-Kreis sind es folgende Gemeinden: Gilserberg, Schwalmstadt, Willingshausen und Schrecksbach. Auch im Vogelsbergkreis sind einzelne Gemeinden betroffen, und zwar Schotten, Grebenhain, Freienstein, Herbstein, Lautertal, Ulrichstein, Mücke, Gemünden, Homberg (Ohm), Kirtorf, Antrifttal, Romrod, Schwalmtal, Lauterbach, Wartenberg und Alsfeld (aber ohne die Gemarkungen Berfa und Lingelbach). Die Sonderregelung eines Transports nach einer negativen virologischen Blutuntersuchung gelten nur noch bis Ende Februar (siehe LW 3).

Ad – LW 4/2019