9/2015 Sachkunde Lagerschutz | Tipp der Woche | LW HEUTE

Sachkundenachweis zur Nagerbekämpfung im Lager

Landauf, landab werden Veranstaltungen zur „Sachkunde im Pflanzenschutz“ nach § 9 Pflanzenschutzgesetz angeboten. Jeder, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, muss ab dem 26. November 2015 den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat besitzen. Das betrifft jedoch nicht nur Marktfruchtbetriebe, die zum Beispiel in ihrem Getreidelager gegen Kornkäfer Kieselgur (Silico SEC) einsetzen, sondern auch Landwirte mit Viehhaltung und eigenem Lager. Diese benötigen ebenfalls einen Sachkundenachweis, wenn sie zum Schutz ihres Getreide- oder Körnerleguminosenlagers Köder beispielsweise gegen Ratten auslegen. Wenn die Schadnagerbekämpfung an eine fachkundige Firma vergeben wurde, ist dieser Nachweis jedoch nicht notwendig.  

Heinz Gengenbach, LLH – LW /2015