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Schafe, Ziegen und Co. sicher auf der Weide halten

Wie Hessen den Herdenschutz fördert

Das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) fördert den Herdenschutz mit Zäunen oder Herdenschutzhunden anteilig. Welche Bedingungen die Halter für den Zuschuss erfüllen müssen und wie sie die Förderung beantragen, erklärte Jonathan Scharf vom HMLU kürzlich in einem Online-Seminar des Deutschen Landschaftspflegeverbandes. Zudem gab Alexander Wenz, Herdenschutzberater des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH), einen Überblick, welche Anforderungen an den Grundschutz auf der Weide bestehen und was darüber hinausgehend möglich und sinnvoll ist.

Damit Schafe auf der Weide sicher sind, braucht es einen gewissen Grundschutz. Dieser kann mit Zäunen und wahlweise auch Herdenschutzhunden sichergestellt werden. Foto: Schön

In Hessen gibt es zwei Möglichkeiten, Fördergelder für den Weidetierschutz zu nutzen. Zum einen bietet sich die Förderung über den Baustein „Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung“ in HALM2 an. Diese Fördermaßnahme gibt es laut Scharf bereits seit 2018 und wird gut von den Haltern angenommen. Hier wird der flächendeckende Grundschutz bei Schafen und Ziegen mit 40 Euro/ha gefördert. Halter verpflichten sich für fünf Jahre.

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindesttierbesatz an Schafen oder Ziegen von 0,3 RGV/ha Dauergrünland. Zudem muss jährlich mindestens ein Beweidungsgang auf der Verpflichtungsfläche durchgeführt werden. Notwendig ist auch der jährliche Bescheid der Tierseuchenkasse und die Meldung des Tierbestandes über die HIT-Datenbank, eine schriftliche Dokumentation des Ganzen in einem Weidetagebuch oder einer Schlagkartei. Verpflichtend ist bei Teilnahme an HALM2 „Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung“ auch die regelmäßige Zaunkontrolle – mindestens ein Mal in 24 Stunden.

Der Antrag erfolgt über das hessische Agrarportal. Beantragt werden muss die Teilnahme bereits im Vorjahr des Verpflichtungszeitraumes bis zum 1. Oktober, erklärt Scharf. Der Auszahlungsantrag ist mit dem Gemeinsamen Antrag im Verpflichtungsjahr selbst zu stellen. Flächen, die in einem Jahr nicht beweidet werden, sind mit Q laut Codeliste B im Auszahlungsantrag zu kennzeichnen.

AS – LW 15/2026