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Sicherstellung des GAP-Antragsverfahrens 2020

n Folge der Einschränkungen der Corona-Pandemie steht im Zentrum aller Bemühungen das Ziel einer Auszahlung der Betriebsprämie und der weiteren Direktzahlungen der 1. Säule – wie gewohnt – im Dezember. Vor diesem Hintergrund sollte es der Anspruch sein, dass die Antragstellung rechtzeitig zum 15. Mai abgeschlossen ist.

DBV-Präsident Rukwied hat sich mit einem Schreiben an Bundesministerin Klöckner, EU-Agrarkommissar Wojciechowski und die Agrarminister der Länder mit dem Anliegen gewandt, angesichts der Erschwernisse der Corona-Krise das GAP-Antragsverfahren und die Auszahlung im Dezember 2020 sicherzustellen. Damit richtet er die nachdrückliche Bitte an die Europäische Union, an den Bund und an die Länder, notwendige Ausnahmeregelungen für die Corona-Pandemie im GAP-Antragsverfahren im Sinne von Flexibilisierungen und Erleichterungen zu schaffen. Gerade in unsicheren Zeiten müsse die GAP als Stabilitätsanker für die Landwirte funktionieren.

Im Detail bitter der DBV in dem Schreiben dringend darum, folgende weitere Schritte einzuleiten:

Hessischer Bauernverband – LW /2020