Zu einer Praxisvorführung mit dem Thema Gülleausbringung hatte letzte Woche der Milchvieharbeitskreis Waldeck-Frankenberg eingeladen. Hintergrund ist die Düngeverordnung (DüV), wonach ab 2025 flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden dürfen.
„Das bringt für uns Milchviehhalter neue Herausforderungen mit sich, da für uns die Futterqualität im Vordergrund steht“, führte der Berater Arnt Schäfers vom LLH Korbach aus. Denn die streifenförmige Ablage kann leicht zu unerwünschten Futterverschmutzungen führen. Die Belastung der Gülle mit Clostridien könne bei unzureichender Umsetzung im Boden bei den Kühen Botulismus hervorrufen. Schäfers empfahl in diesem Zusammenhang, grundsätzlich Siliermittel einzusetzen.
Aber auch die optimale bodennahe Verteilung streifenförmig ausgebrachter Gülle sei ein Ansatzpunkt. Dazu wurden am Betrieb von Christian Damm in Rauschenberg vier verschiedene Varianten vorgestellt: ein herkömmlicher Schleppschlauch, ein Schleppschlauch mit Duo-Schleppschuh, ein dreigeteilter Schleppschuh und ein umgebauter Schleppschuh mit Paddeln zur Querverteilung.
Das jeweilige Arbeitsbild zeigte: Je besser die Aufteilung beziehungsweise bodennahe Querverteilung, desto weniger wird mit „Würsten“ zu rechnen sein, die zu Futterverschmutzungen führen können.
KB – LW 28/2023