<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?>
<rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom">
<channel>
	<title>LW Heute</title>
	<link>https://www.lw-heute.de</link>
	<description>Aktuelle Informationen aus der Landwirtschaft in Hessen und Rheinland-Pfalz</description>
	<image>
		<url>https://www.lw-heute.de/lw-logo.png</url>
		<title>LW Heute</title>
		<link>https://www.lw-heute.de</link>
	</image>
	<language>de-DE</language>
	<atom:link href="https://www.lw-heute.de/stromsteuerbeguenstigung-verschenken?layout=rss" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<item>
		<title>Stromsteuerbegünstigung 
nicht verschenken</title>
		<link>https://www.lw-heute.de/stromsteuerbeguenstigung-verschenken</link>
		<guid>https://www.lw-heute.de/stromsteuerbeguenstigung-verschenken</guid>
		<description><![CDATA[
<img src="https://www.lw-heute.de/mediaarchiv/grab_pic_chris.php?id=864" width="220" height="150" alt="8/2012 Stromsteuer 2" />
]]>
Die Stromsteuer wurde als Bestandteil der sogenannten Ökosteuer bereits 1999 eingeführt. Im Regelfall wird sie beim Versorger erhoben und über den Strompreis auf den Verbraucher abgewälzt. Bis zum Ende des Kalenderjahres 2010 konnten Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (LuF) ab einem Stromverbrauch von 25 MWh den Strom steuerbegünstigt beziehen. Seit dem 1. Januar 2011 hat sich das Verfahren geändert: Der Strombezug wird voll versteuert abgerechnet. Nach Ablauf des Verbrauchsjahres 2011 kann ein „Antrag auf Steuerentlastung nach § 9b StromStG“ einge­reicht werden, um eine Stromsteuer-Erstattung zu erhalten. </description>
		<author>info@lw-heute.de (lw-heute.de)</author>
		<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 15:50:00 +0100</pubDate>
	</item>
</channel>
</rss><!-- Ausfuehrungszeit: 0,053325891494751 Sekunden -->