Im Rahmen der AgrarWinterTage, die vom 2. bis 6. Februar 2026 in Mainz stattfanden, hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zum Themenschwerpunkt Tierhaltung einen Livestream zu Fragen rund um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) angeboten. In diesem Livestream, zu dem sich zahlreiche Zuhörer zuschalteten, ging es um die Inhalte des TierHaltKennzG und um dessen Umsetzung in Rheinland-Pfalz. Die Inhalte wurden sowohl von behördlicher als auch von vermarktungstechnischer Seite beleuchtet.
Jürgen Sauter vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz begrüßte die Zuschauer und erklärte, dass man mit der Themenwahl für diesen Anlass Landwirte wie auch Verbraucher gleichermaßen ansprechen und aufklären wolle. Das TierHaltKennzG und dessen Umsetzung in der Praxis wurde zunächst von Tierärztin Anna Hahn von der für die Umsetzung des TierHaltKennzG in Rheinland-Pfalz zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion beleuchtet.
Das TierHaltKennzG regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden, zur Information der Endverbraucher.
Was schließt das Gesetz ein?
Bislang gilt das Gesetz für frisches Fleisch von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen. Ausländische Betriebe können derzeit auf freiwilliger Basis die entsprechenden Informationen bereitstellen. In ihrem Vortrag erläuterte Anna Hahn die in diesem Zusammenhang wichtige Begrifflichkeit des „maßgeblichen Haltungsabschnitts“. Dieser bezeichnet den zeitlich begrenzten Abschnitt der Haltung von Tieren, in dem die Haltung stattgefunden hat, die für die Kennzeichnung der Haltungsform entscheidend ist. Bei Mastschweinen ist dies die Mastphase ab einem Gewicht von über 30 Kilogramm bis zur Schlachtung mit mindestens 40 Kilogramm.
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