Mäuse aus Grünland und Feldfutter heraushalten

Mäuse aus Grünland und Feldfutter heraushalten
Aufgrund der andauernden Trockenheit ist nach der letzten Nutzung kaum noch Gras, Luzerne oder Klee aufgewachsen. Dies ist auch der Fall, wenn auf Grünland eine Düngung mit Gülle erfolgte. Die Sperrfrist hat am 1. November begonnen. Nur vereinzelt gibt es Flächen mit überständigem Aufwuchs, der gegebenenfalls gemulcht werden sollte.
In der letzten Zeit nimmt der Besatz an Feldmäusen wieder zu. Besonders deutlich ist dies in Nachbarschaft zu Ackerflächen zu beobachten. Kontrollen sind jetzt angebracht und ab einer Besatzdichte von 25 Löchern je 250 m² (16 x 16 m) sind Schäden zu erwarten. Zudem sind bei höherem Besatzdichten auch vermehrt Verwühlschäden durch Wildschweine zu erwarten.
Eine bewährte Gegenmaßnah-me bei Feldmausbesatz stellt das Aufstellen von Sitzkrücken für Greifvögel dar. Eine direkte Bekämpfung der Feldmäuse erfolgt beispielsweise mit Ratron Giftweizen, nachdem die Bekämpfungsschwelle überschritten ist. Die Anwendung von Giftweizen muss verdeckt in die Mäuselöcher mit einer Legeflinte erfolgen. Zu Oberflächengewässern muss aufgrund der Abschwemmungsgefahr ein Sicherheitsabstand von 10 m eingehalten werden.
Achtung: Die Zulassung von Ratron Giftweizen (024041-00) und Ratron Giftlinsen (005388-00) endete zum 30. September und befindet sich im Abverkauf bis zum 30. März 2019. Ende der Aufbrauchfrist ist der 30. März 2020. Ware der neueren Zulassung unterliegt strengeren Anwendungsbestimmungen. So ist eine Bekämpfung der Mäuse in Natur- und Vogelschutzgebieten sowie auf Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges verboten. Auch in Vorkommensgebieten des Feldhamsters ist die Anwendung mittels Auflage untersagt.
Ulrich Nöth, DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück