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Übereinkunft von Ministerium und Landesjagdverband

Novellierung des Jagdgesetzes schreitet voran

Kürzlich hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) die jagdlichen Interessenverbände nach Mainz eingeladen, um über den aktuellen Stand des Landesjagdgesetzes nach der ergänzenden Anhörung zu berichten. Dabei hat das MKUEM die Eckpunkte für die zweite Fassung eines neuen Entwurfs zum Landesjagdgesetz präsentiert. Der Landesjagdverband (LJV) berichtet in einer Pressemeldung.

Von einer Revierzersplitterung wird nun doch abgesehen. Dies ist ein Punkt, bei dem man sich einig ist. Foto: Pixabay

Einige der übereingekommenen Standpunkte, die der LJV durchsetzen konnte sind unter anderem:

Auch außerhalb der präsentierten Eckpunkte dürften weitere Standpunkte des LJV noch umgesetzt werden. Trotz dieser Erfolge ist der LJV nicht vollständig zufrieden. „Wir haben auch noch dicke Bretter zu bohren. Mit der Regelung zum Kreisjagdmeister können wir beispielsweise ebenso wenig einverstanden sein wie mit dem Verbot der Jagdhundeausbildung an der lebenden Ente, das offenbar bleiben soll. Hier bleiben wir am Ball und treten weiter für unsere Positionen ein“, betont der LJV-Präsident Dieter Mahr.

Das Verfahren wird sich noch hinziehen. Aufgrund der weitreichenden Änderungen muss die zweite Fassung des Entwurfs noch einmal durch diverse Gremien und eine Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung. Erst Anfang 2025 soll der Entwurf erneut den Ministerrat des Landes passieren und dem Landtag zugeleitet werden. Auch erst dann werden die betroffenen Verbände in den Wortlaut des neuen Entwurfs eingeweiht.

Der LJV wird den Prozess weiterhin kritisch begleiten und, abhängig von der Entwicklung, weitere Maßnahmen einleiten.

ljv – LW 25/2024