<?xml version="1.0" encoding="utf-8" ?>
<rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom">
<channel>
	<title>LW Heute</title>
	<link>https://www.lw-heute.de</link>
	<description>Aktuelle Informationen aus der Landwirtschaft in Hessen und Rheinland-Pfalz</description>
	<image>
		<url>https://www.lw-heute.de/lw-logo.png</url>
		<title>LW Heute</title>
		<link>https://www.lw-heute.de</link>
	</image>
	<language>de-DE</language>
	<atom:link href="https://www.lw-heute.de/umnutzung-gebaeuden-aussenbereich?layout=rss" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<item>
		<title>Umnutzung von Gebäuden im Außenbereich</title>
		<link>https://www.lw-heute.de/umnutzung-gebaeuden-aussenbereich</link>
		<guid>https://www.lw-heute.de/umnutzung-gebaeuden-aussenbereich</guid>
		<description><![CDATA[
<img src="https://www.lw-heute.de/mediaarchiv/grab_pic_chris.php?id=18028" width="220" height="150" alt="36/2016 Umnutzung" />
]]>

Die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich ist im Baugesetzbuch geregelt. Demnach ist eine Umnutzung möglich, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dient. Allerdings kann man nicht nach Belieben umbauen, sondern muss die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen erhalten. Grundsätzlich gilt: innen kann man verändern, außen kaum oder gar nicht. Auch wird von der neuen Nutzung die Nähe zur Landwirtschaft verlangt.</description>
		<author>info@lw-heute.de (lw-heute.de)</author>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2016 15:56:00 +0200</pubDate>
	</item>
</channel>
</rss><!-- Ausfuehrungszeit: 1,053297996521 Sekunden -->