Agrarpolitik | LW HEUTE

Umweltpolitische Irrwege in Berlin und Brüssel verlassen

BWV fordert eine Wende in der Umweltpolitik – eine Resolution

Durch die Farm-to-Fork-Strategie und die Biodiversitätsstrategie der Europäischen Kommission sowie dem geplanten Insektenschutzgesetz der Bundesregierung drohen den Landwirten und Winzern in Deutschland massive Produktionsbeschränkungen – scheinbar im Sinne der Artenvielfalt.

Dass Umweltministerin Svenja Schulze die Landwirtschaft als alleinigen Verursacher für das Insekten- und Artensterben in ihrem Bericht zur Lage der Natur benannte, wird als „Bauernbashing“ wahrgenommen. Dieses Verhalten trägt nicht dazu bei, die Biodiversität gemeinsam zu erhalten. Foto: Setzepfand
Mit der Corona-Pandemie wurde den Verbrauchern das Thema Regionalität bewusster. Foto: Setzepfand

Umfassende Verbote, unrealistische Reduktionsziele und einseitige Schuldzuweisungen an die Landwirtschaft erweisen dem Natur- und Umweltschutz aber einen Bärendienst: Produktionskapazitäten werden in Regionen der Welt mit wesentlich niedrigeren Standards verlagert, andere Branchen werden aus ihrer Verantwortung entlassen und die Landbewirtschafter, wichtigste Verbündete für den Erhalt der Biodiversität, geben ihre Betriebe auf. Der Vorstand des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd fordert daher eine Wende in der Umweltpolitik.

Verbotspolitik zerstört Betriebe und Natur

Ideologiefreie und faktenbasierte Gesetzgebung: Immer wieder wird die Landwirtschaft fälschlicherweise als alleiniger Verursacher von negativen Entwicklungen in verschiedenen Bereichen dargestellt und damit eine weitreichende Verbotspolitik begründet. Jüngstes Beispiel ist die Vorstellung des Berichts zur Lage der Natur durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze und der Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Beate Jessel. Pauschale Verunglimpfungen, angeheizt durch ideologische Kampagnen, darf es nicht geben.

Wissenschaftliche Grundlagen für politische Entscheidungen

Wissenschaftliche Erkenntnisse und nicht persönliche Überzeugungen müssen die Basis politischer Entscheidungen bilden. Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in der jede Branche und jeder einzelne Bürger seiner Verantwortung gerecht werden muss. Einseitige Schuldzuweisungen an einen Berufsstand, der sein Engagement für die Biodiversität in den vergangenen Jahren noch einmal deutlich ausgebaut hat, helfen dabei nicht.

Versorgungssicherheit nur mit Pflanzenschutz und Düngung: Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Erhaltung einer hochwertigen Erzeugung von Lebensmitteln in Deutschland nach wie vor von größter Bedeutung ist. Die Landwirtschaft ist systemrelevant. Der verantwortungsvolle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sichert Ernten und damit die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln.

Kooperativer Ansatz zu mehr Artenvielfalt stärken

Durch eine bedarfsgerechte Düngung wird die unvermehrbare Ressource Boden effizient genutzt. Pauschale Verbote oder Reduktionsziele sind daher abzulehnen. Stattdessen ist der kooperative Ansatz zur Förderung der Artenvielfalt zu stärken. Spezifische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Landwirten und Winzern vor Ort, fördern einen zielführenden und qualitativen Naturschutz.

Zusätzliche Standards und Auflagen honorieren: Die Landwirte und Winzer stehen zu Biodiversitäts-, Natur- und Klimaschutz und sind bereit, sich noch stärker zu engagieren. Zusätzliche Leistungen müssen aber entsprechend honoriert werden. Gewährte Prämien müssen dabei über den reinen Nachteilsausgleich hinausgehen und einen einkommenswirksamen Anreiz darstellen. Dieser Grundsatz ist auch in den aktuellen Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU nach 2020 zu berücksichtigen. Dafür braucht es eine Erhöhung des europäischen Agrarbudgets.

Der Vorstand des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. appelliert eindringlich an die politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und damit die Zukunft der Landwirtschaft und des Weinbaus in Deutschland nicht zu gefährden. Nur wenn Betriebe in der Lage sind auch ökonomisch nachhaltig zu produzieren, können sie sich im Bereich Biodiversität engagieren und die Versorgung der Bevölkerung – nicht nur in Krisenzeiten – sicherstellen.

bwv – LW 23/2020